Kernkraftwerk Leibstadt Gesuch um Bewilligung zur Entnahme und Erneuerung der Einleitung von Kühlwasser in den Rhein Am 31. Oktober 2003 hat die Kernkraftwerk Leibstadt AG ein Gesuch um Bewilligung zur Entnahme und Erneuerung der Einleitung von Kühlwasser in den Rhein eingereicht. Das vollständige Gesuch ist im Internet unter http://www.energie-schweiz.ch/internet/02339/index.html?lang=de einsehbar.

Das Gesuch und der dazugehörige technische Bericht werden vom 20. Januar 2004 bis am 18. Februar 2004 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Leibstadt und beim Bundesamt für Energie in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen Einsprache erheben, welche in diesem Verfahren Partei im Sinne der Artikel 6 und 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind. Die Einsprachen sind innert der oben erwähnten Frist schriftlich beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen. Sie müssen ein begründetes Begehren enthalten. Verfügbare Beweismittel sind beizulegen, nicht verfügbare näher zu bezeichnen. Alle Einsprachen sind von der einsprechenden Person oder ihrem Vertreter zu unterzeichnen.

Hinweis: Am 3. Dezember 1973 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau der KKW Leibstadt AG die Konzession für die Entnahme von Wasser aus dem Rhein für die Kühlung des Kernkraftwerkes erteilt. Die Konzession läuft am 31. Dezember 2004 aus. Parallel zum oben erwähnten Verfahren wird das kantonale Verfahren um Erneuerung der Wasserentnahmekonzession durchgeführt (s. separate Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau).

20. Januar 2004

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Bundesamt für Energie

2004-0028