Flughafen Bern-Belp Gesuch um Plangenehmigung für die Montage einer neuen VHF-Peilerantenne auf dem Dach des neuen Tower

Gesuchstellerin:

Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp

Bauherrschaft:

Skyguide SA, Bau- und Gebäudemanagement, Case postale 796, 1215 Genève 15

Gegenstand:

Montage einer neuen VHF-Peilerantenne auf dem Dach des neuen Tower von Skyguide als Ersatz für die bisherige Antenne auf dem alten Tower.

Im Flughafenareal, Gemeinde Belp.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juni 2004 bis zum 9. Juli 2004 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern; ­ Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

15. Juni 2004

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

2004-1074