Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Zeughaus und Waffenplatz Brugg, Gewässerschutz und Sanierung Werkleitungen im Bereich Zeughaus Ländi vom 3. September 2004

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 21. November 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Werkleitungen im Bereich Zeughaus Ländi, Waffenplatz Brugg (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/ vbs/de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. September 2004

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

4852

2004-1886