Ablauf der Referendumsfrist: 27. Januar 2005

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 vom 8. Oktober 2004

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 20032, beschliesst: Art. 1 Der am 10. Februar 2003 unterzeichnete Vertrag zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, ihn zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 8. Oktober 2004

Ständerat, 8. Oktober 2004

Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker

Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz

Datum der Veröffentlichung: 19. Oktober 20043 Ablauf der Referendumsfrist: 27. Januar 2005 1 2 3

SR 101 BBl 2003 7089 BBl 2004 5503

2004-2261

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Vereinfachte Auslieferungsverfahren und über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens. BB

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