Bekanntmachung der Wettbewerbskommission Durchführung einer Prüfung betreffend das Zusammenschlussvorhaben Bertelsmann AG/Sony Corporation of America (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Am 10. März 2004 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens, wonach die Bertelsmann AG und die Sony Corporation of America das Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG gründen wollen. Sony BMG wird die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen im Bereich der «recorded music» (Tonträgergeschäft) umfassen, also die Entdeckung, Verpflichtung und Förderung von Künstlern sowie die damit zusammenhängende Werbung, Vermarktung und den Verkauf. Das Gemeinschaftsunternehmen wird von Bertelsmann und Sony im Verhältnis 50/50 kontrolliert werden.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: a.

Die Bertelsmann AG ist eine internationale Medienfirma mit Sitz in Deutschland. Im Bereich der der «recorded music» handelt Bertelsmann durch ihre Tochtergesellschaft Bertelsmann Music Group (BMG).

b.

Die Sony Corporation of America mit Sitz in den USA ist eine indirekte Tochtergesellschaft der Sony Corporation mit Sitz in Japan. Sony ist vor allem in den Bereichen Elektronik, Unterhaltung und Finanzdienstleistungen tätig ist. Im Bereich «recorded music» ist Sony ausserhalb von Japan durch ihre Tochtergesellschaft Sony Music Entertainment Inc. (SMEI) tätig.

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden vom Sekretariat per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

27. April 2004

2004-0713

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2087