Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6748 Widersprechende Viatris GmbH & Co. KG, Weismüllerstrasse 45, DE-60314 Frankfurt am Main, internationale Registrierung Nr. 752 875 RELOVA, vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin UAB «SICOR BIOTECH», V. Graiciuno g. 8, LT-2028 Vilnius, internationale Registrierung Nr.

804 215 RESOMA Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. April 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6748 wird zufolge Rückzug des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die gegen die internationale Marke Nr. 804 215 «RESOMA» ergangene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

21. April 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2212

2004-0758