Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6462 Widersprechende/r Red Bull GmbH, A-5330 Fuschl am See, IR-Marke Nr. 707 372 (Stier) (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Kefla-Glas GmbH & Co. KG, D-55411 Bingen-Kempten, IR-Marke Nr. 795 593 (Stier) (3D) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. Mai 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6462 wird abgewiesen.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 795 593 (Stier) (3D) wird für die Klassen 32 und 33 zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

14. Mai 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0966

2571