Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Revision der Amtshilfebestimmungen im Börsengesetz Die geltende Bestimmung über die Amtshilfe im Börsengesetz ist revisionsbedürftig. Dies zeigt sich etwa darin, dass die Amtshilfe gegenüber einzelnen Staaten vollständig blockiert ist und die internationalen Richtlinien in diesem Bereich nicht eingehalten werden können. Ein Grund für die bestehenden Schwierigkeiten sind die überhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit. Ein anderer Grund ist das so genannte Kundenverfahren, das den von einer Amtshilfe betroffenen Personen umfassende Parteirechte wie Akteneinsicht und rechtliches Gehör einräumt. Der vorliegende Revisionsentwurf behebt die bestehenden Mängel, indem der Grundsatz der Vertraulichkeit eingeschränkt und das Kundenverfahren zeitlichgestrafft wird.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Abteilung Vertrieb, 3003 Bern, Telefon 031/322 60 18, www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bahnreform 2 Das attraktive und leistungsfähige Bahnsystem der Schweiz soll gesichert und künftig einfacher und effizienter organisiert werden. Im Zentrum stehen das Finanzierungssystem der Infrastruktur und die Regelung der Sicherheitsdienste. Die rechtliche Trennung von Verkehr und Infrastruktur steht nicht zur Diskussion. Im Weitern setzt sich der Bundesrat zusammen mit den Kantonen für eine aktive Begleitung des bereits laufenden Konsolidierungsprozesses der Bahnlandschaft Schweiz ein. Damit sollen der anhaltende Spardruck aufgefangen und die Wettbewerbsfähigkeit verstärkt werden. Übergeordnetes Ziel sämtlicher Reformen bleibt es, der Schweiz durch Effizienzsteigerung ein attraktives und leistungsfähiges Bahnsystem zusichern, dies mit einem verbesserten Kosten-Nutzen-Verhältnis für die öffentliche Hand.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27, 3003 Bern, Telefon 031/322 57 57, Fax 031/322 59 87, www.bav.admin.ch 13. Januar 2004

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Bundeskanzlei

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