Notifikation Diskont Bank AG, Wien (in Liquidation) Anteilmässige Rückerstattung von Spar- und Publikumseinlagen (Art. 92 Abs. 1 VStrR, Art. 59 Ziff. 1 StGB) Im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Verantwortlichen der Diskont Bank AG wegen des Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Bankengesetz hat das Eidgenössische Finanzdepartement das auf die Diskont Bank AG lautende Postkonto Nr. 80-76673-8 gesperrt und das Guthaben beschlagnahmt.

Ehemaligen Kunden der Diskont Bank AG, die über dieses Postkonto Einzahlungen vornahmen, werden die einbezahlten Gelder anteilmässig rückerstattet.

Zu diesem Zweck ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement, Rechtsdienst, Bundesgasse 3, 3003 Bern, der auf das Postkonto Nr. 80-76673-8 einbezahlte Betrag unter Beilage der entsprechenden Belege (Einzahlungsscheine, Kontoauszüge) bekannt zu geben. Die Belege sind im Original beizubringen. Allfällige Ansprüche auf anteilmässige Rückerstattung erlöschen innert fünf Jahren seit der vorliegenden Notifikation.

6. Juli 2004

2004-1323

Eidgenössisches Finanzdepartement

3675