Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5238 Widersprechende/r Europay International SA, B-1410 Waterloo, IR-Marke Nr.

667 407 «EUROCARD» gegen Widerspruchsgegner/in I@T S.p.A., I-20123 Mailand, IR-Marke Nr. 755 800 «Eurocomcard» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. April 2004 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 5238 wird zufolge Löschung der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h. 800 Franken, zurückerstattet.

3.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

21. April 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0774

2211