Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6894 Widersprechende Allergan, Inc., 2525 Dupont Drive, USA-Irvine (CA 92715), CHMarke Nr. 484 521 BOTOX, vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin EUROPÉENNE DE PRODUITS DE BEAUTÉ, 64, rue du Ranelagh, F-75016 Paris, internationale Registrierung Nr. 813 875 BOTUFIX Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. August 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6894 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 813 875 «BOTUFIX» wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. August 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1769

4729