Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Diverse LU, Erschliessungsanlagen, WH Unwetterschäden 2002 Projekt-Nr. 421.1-LU-0000/0011

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Gemeinde Stans NW, Schutzbauten und -anlagen, Schutzdamm Klostermatt/ Kollegium Projekt-Nr. 431.1-NW-0007/0001

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Gemeinde Oberuzwil SG, Erschliessungsanlagen, Bubental Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0101

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Gemeinde Lichtensteig SG, Schutzbauten und -anlagen, Steinschlagschutz Schwimmbad Projekt-Nr. 431.1-SG-0000/0014

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Gemeinde Unterschächen UR, Erschliessungsanlagen, Sanierung Brunnitalstrasse Projekt-Nr. 421.1-UR-0008/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

2. März 2004

2004-0316

Eidgenössische Forstdirektion

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