Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6727 Widersprechende ORIFLAME COSMETICS S.A., 20, rue Philippe II, L-2340 Luxembourg, internationale Registrierung Nr. 804 693 FREYA, vertreten durch Baker McKenzie, CH-8034 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Eve Freya Limited, 281 Cromford Road, GB-Aldercar Derbyshire NG16 4HA, internationale Registrierung Nr. 804 469 FREYA.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. Mai 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6727 wird für folgende Dienstleistungen abgewiesen: 44 services de soins médicaux.

3.

Im Übrigen wird der Widerspruch Nr. 6727 gutgeheissen.

4.

Der internationalen Registrierung Nr. 804 469 «FREYA» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren der Klassen 3 und 5 sowie die Dienstleistungen der Klasse 44 (mit Ausnahme von «services de soins médicaux») definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

24. Mai 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0998

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