Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003­2007

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung1 und Artikel 146 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022, nach Einsicht in den Bericht des Bundesrats vom 25. Februar 20043, beschliesst: Art. 1

Leitlinien

Die Politik des Bundes richtet sich in der Legislaturperiode 2003­2007 nach folgenden Leitlinien: 1.

den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern;

2.

die demografischen Herausforderungen bewältigen;

3.

die Stellung der Schweiz in der Welt festigen.

Diese Leitlinien werden durch die Ziele 1­9 in den Artikeln 2­10 konkretisiert.

Art. 2

Ziel 1: das Wirtschaftswachstum erhöhen

Zur Erreichung des Ziels 1 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

Bildung und Forschung stärken ­ Wissensgesellschaft vorantreiben;

b.

staatliche Hemmnisse vermindern, mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt und Vertrauen in die Wirtschaft stärken;

c.

Infrastrukturen leistungsfähig erhalten, gezielt ausbauen und europäisch vernetzen.

Art. 3

Ziel 2: den Lebensraum nachhaltig sichern

Zur Erreichung des Ziels 2 werden folgende Teilziele verfolgt:

1 2 3

a.

ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen;

b.

natürliche Lebensgrundlagen erhalten.

SR 101 SR 171.10 BBl 2004 1149

2004-0092

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Ziele der Legislaturplanung 2003­2007. BB

Art. 4

Ziel 3: den Ausgleich des Bundeshaushalts dauerhaft sichern

Zur Erreichung des Ziels 3 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

strukturelle Defizite des Bundeshaushalts bis 2007 beseitigen;

b.

Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen konsolidieren.

Art. 5

Ziel 4: die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verbessern

Zur Erreichung des Ziels 4 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen verwesentlichen;

b.

Vertrauen in die staatlichen Institutionen festigen.

Art. 6

Ziel 5: die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten

Zur Erreichung des Ziels 5 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

Altersvorsorge langfristig sichern;

b.

Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und Invalidenversicherung stabilisieren.

Art. 7

Ziel 6: den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Zur Erreichung des Ziels 6 wird folgendes Teilziel verfolgt: a.

Art. 8

kinderbetreuende und ältere, berufstätige Menschen besser integrieren.

Ziel 7: die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen

Zur Erreichung des Ziels 7 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

Konsolidierung und Erweiterung des bilateralen Rahmens;

b.

Evaluation der Auswirkungen eines Beitritt zur EU.

Art. 9

Ziel 8: die internationale Verantwortung wahrnehmen

Zur Erreichung des Ziels 8 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

Prioriäten der schweizerischen Aussenpolitik umsetzen;

b.

Chancen für schweizerische Exporte wahren.

Art. 10

Ziel 9: die Sicherheit gewährleisten

Zur Erreichung des Ziels 9 werden folgende Teilziele verfolgt: a.

neue Sicherheitspolitik umsetzen;

b.

Justiz und Polizei: Internationale Zusammenarbeit, Prävention und interne Strukturen optimieren.

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Ziele der Legislaturplanung 2003­2007. BB

Art. 11

Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007

Vom Bericht des Bundesrats über die Legislaturplanung 2003­2007 vom 25. Februar 2004 wird Kenntnis genommen.

Art. 12

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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