Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 20032007
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung1 und Artikel 146 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022, nach Einsicht in den Bericht des Bundesrats vom 25. Februar 20043, beschliesst: Art. 1
Leitlinien
Die Politik des Bundes richtet sich in der Legislaturperiode 20032007 nach folgenden Leitlinien: 1.
den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern;
2.
die demografischen Herausforderungen bewältigen;
3.
die Stellung der Schweiz in der Welt festigen.
Diese Leitlinien werden durch die Ziele 19 in den Artikeln 210 konkretisiert.
Art. 2
Ziel 1: das Wirtschaftswachstum erhöhen
Zur Erreichung des Ziels 1 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
Bildung und Forschung stärken Wissensgesellschaft vorantreiben;
b.
staatliche Hemmnisse vermindern, mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt und Vertrauen in die Wirtschaft stärken;
c.
Infrastrukturen leistungsfähig erhalten, gezielt ausbauen und europäisch vernetzen.
Art. 3
Ziel 2: den Lebensraum nachhaltig sichern
Zur Erreichung des Ziels 2 werden folgende Teilziele verfolgt:
1 2 3
a.
ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen;
b.
natürliche Lebensgrundlagen erhalten.
SR 101 SR 171.10 BBl 2004 1149
2004-0092
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Ziele der Legislaturplanung 20032007. BB
Art. 4
Ziel 3: den Ausgleich des Bundeshaushalts dauerhaft sichern
Zur Erreichung des Ziels 3 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
strukturelle Defizite des Bundeshaushalts bis 2007 beseitigen;
b.
Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen konsolidieren.
Art. 5
Ziel 4: die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verbessern
Zur Erreichung des Ziels 4 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen verwesentlichen;
b.
Vertrauen in die staatlichen Institutionen festigen.
Art. 6
Ziel 5: die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten
Zur Erreichung des Ziels 5 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
Altersvorsorge langfristig sichern;
b.
Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und Invalidenversicherung stabilisieren.
Art. 7
Ziel 6: den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Zur Erreichung des Ziels 6 wird folgendes Teilziel verfolgt: a.
Art. 8
kinderbetreuende und ältere, berufstätige Menschen besser integrieren.
Ziel 7: die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen
Zur Erreichung des Ziels 7 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
Konsolidierung und Erweiterung des bilateralen Rahmens;
b.
Evaluation der Auswirkungen eines Beitritt zur EU.
Art. 9
Ziel 8: die internationale Verantwortung wahrnehmen
Zur Erreichung des Ziels 8 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
Prioriäten der schweizerischen Aussenpolitik umsetzen;
b.
Chancen für schweizerische Exporte wahren.
Art. 10
Ziel 9: die Sicherheit gewährleisten
Zur Erreichung des Ziels 9 werden folgende Teilziele verfolgt: a.
neue Sicherheitspolitik umsetzen;
b.
Justiz und Polizei: Internationale Zusammenarbeit, Prävention und interne Strukturen optimieren.
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Ziele der Legislaturplanung 20032007. BB
Art. 11
Bericht über die Legislaturplanung 20032007
Vom Bericht des Bundesrats über die Legislaturplanung 20032007 vom 25. Februar 2004 wird Kenntnis genommen.
Art. 12
Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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