Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 1034 Widersprechende/r Masterfoods AG, CH-6340 Baar, CH-Marke Nr. 278 239 «EFFEM» gegen Widerspruchsgegner/in Holland Diervoeders B.V., NL-3542 CB Utrecht, IR-Marke Nr. 643 411 «EFRAÏM» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. August 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 1034 wird zufolge der vollständigen Löschung der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 643 411 «EFRAÏM» als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

9. August 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1673

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