Richtplan des Kantons Schwyz Genehmigung der Gesamtüberarbeitung des Richtplans Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2004 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 7. September 2004 wird der Richtplan des Kantons Schwyz unter Vorbehalt von Ziffer 2­4 genehmigt.

2.

Änderungen des Richtplans B-2.2 Entwicklung ausserhalb der Bauzonen Absatz 4 wird wie folgt geändert: «Bauten in Streusiedlungsgebieten: Die sachzuständigen Stellen prüfen, welche der im Richtplan bezeichneten Gebiete für die Anwendung von Artikel 39 Absatz 1 RPV auszuscheiden sind. Das Justizdepartement ...» Die Legende zur entsprechenden Signatur in der Richtplankarte wird wie folgt geändert: «Streusiedlungsgebiete (Gebietsausscheidung nach Art. 39 Abs. 1 RPV wird geprüft)».

3.

Ergänzung des Richtplans Der Kanton wird eingeladen, bis Ende 2006 in folgenden Bereichen Grundlagen zu erstellen und die sich daraus ergebenden Ergänzungen oder Änderungen des Richtplans zur Prüfung und Genehmigung einzureichen: a. Präzisierte Grundzüge der räumlichen Entwicklung des Kantons; b. Konkretisierungen im Bereich der erwünschten Siedlungsentwicklung, mit entsprechenden richtungsweisenden Festlegungen, insbesondere mit Fristen für die Bauzonenüberprüfung durch die Gemeinden, kantonalen Vorbedingungen für die Schaffung neuer Bauzonen sowie Festlegungen von Siedlungstrenngürteln; c. Raumbedarf der Fliessgewässer; d. Strategien zum Langsamverkehr und zur Parkraumpolitik.

4.

Berichterstattung Der Kanton wird eingeladen, dem ARE bis Juli 2005 einen Bericht über den Stand und die weiteren Schritte zu folgenden Planungen einzureichen: a. Abstimmung mit dem Kanton Zug im Bereich der Nutzung des Zugersees und seiner Uferbereiche; b. Abstimmung mit dem Kanton Zug im Bereich der regionalen Waldpläne; c. Abstimmung mit dem Kanton Zug im Bereich des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs, zu den Wanderwegen; d. Abstimmung mit dem Kanton Glarus im Bereich des Wildtierkorridors GL7/SG2/SZ7 von nationaler Bedeutung;

5884

2004-2323

e.

f.

g.

Konkretisierung der Vorhaben im Bereich der forstlichen Planungen in materieller und zeitlicher Hinsicht; Konkretisierung der Vorhaben im Bereich der Massnahmen gegen Naturgefahren in materieller und zeitlicher Hinsicht; Konkretisierung der Energiesituation, Energieproduktion und Energieversorgung.2.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: Amt für Raumplanung des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9/Regierungsgebäude, 6430 Schwyz, Tel. 041 819 20 55 Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Tel. 031 322 40 58

20. Oktober 2004

Bundesamt für Raumentwicklung

5885