Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Bundeskanzlei Verträge der Kantone mit dem Ausland Mit Schreiben vom 7. Januar 2004 hat der Kanton St. Gallen dem Bund im Sinne von Artikel 56 Absatz 2 der Bundesverfassung den Entwurf über die «Vereinbarung der Provinz Udine (Italien) und des Kantons St. Gallen (Schweiz) über regionale Zusammenarbeit» zur Kenntnis gebracht.

Die Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: Staatskanzlei des Kantons St. Gallen Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen Regierungsgebäude 9001 St. Gallen Telefon 071 229 32 16, Fax 071 229 39 55 Für weitere Informationen siehe Merkblatt für das Verfahren betreffend Mitteilung und Überprüfung von Verträgen der Kantone unter sich und mit dem Ausland: http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/genehmigung_kantonaler_erlasse/Merkblatt.html Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Kantone (Drittkantone) werden gebeten, allfällige Einwände umgehend beim Kanton St. Gallen anzumelden.

27. Januar 2004

2004-0061

Bundeskanzlei

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