Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Jährliche Abrechnung) Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechnung bei der Mehrwertsteuer umfassend untersucht. Drei mögliche Varianten wurden erarbeitet. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie dadurch, ob Akontozahlungen vorgesehen sind oder nicht.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, Fax 031 325 71 38 www.estv.admin.ch/data/mwst/d/vernehm/pdf/vl_mai_04.pdf

29. Juni 2004

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Bundeskanzlei

2004-1247