Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6387 Widersprechende/r Bosch Textil GmbH, D-48599 Gronau, IR-Marke Nr. 791 720 «monari» gegen Widerspruchsgegner/in Monar Giyim Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi, Sisli-Istanbul, IR-Marke Nr. 789 681 «monar COLLECTION» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Januar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6387 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 789 681 «monar COLLECTION» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Fr.) zu ersetzen.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Januar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0198

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