Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6163 Widersprechende Aktieselskabet af 21. november 2001, DK-7330 Brande, IR-Marke Nr. 651 157 «EXIT» gegen Widerspruchsgegnerin S.A. Bruma Diffusion, B-1190 ruxelles, IR-Marke Nr. 783 844 «EXIT» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Februar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6163 wird gutgeheissen.

3.

Der international registrierten Marke Nr. 783 844 «EXIT» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

4. Februar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0217

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