Kernkraftwerk Beznau II Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung Am 17. November 2000 hat die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) ein Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerkes Beznau II eingereicht.

Das Gesuch und die dazugehörigen Unterlagen wurden vom 5. März bis am 5. Juni 2002 zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. In der Zwischenzeit hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ein Gutachten und die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) eine Stellungnahme dazu erarbeitet. Die NOK hat eine Stellungnahme zu den eingereichten Einsprachen verfasst.

Das Gutachten der HSK vom März 2004 sowie die Stellungnahmen der KSA vom März 2004 und der NOK vom 13. Dezember 2002 werden bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen vom 27. April bis am 14. Juli 2004 öffentlich aufgelegt.

Im zweiten Auflageverfahren kann gegen die aufgelegten Gutachten und Stellungnahmen Einsprache erheben, wer in der ersten Runde Einsprache erhoben hat. Die Einsprachen sind innert der oben genannten Frist schriftlich beim BFE, 3003 Bern, einzureichen. Sie müssen ein begründetes Begehren enthalten. Verfügbare Beweismittel sind beizulegen, nicht verfügbare näher zu bezeichnen. Alle Einsprachen sind von der einsprechenden Person oder ihrem Vertreter zu unterzeichnen.

27. April 2004

2088

Bundesamt für Energie

2004-0697