Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5061 Widersprechende Jeanne Lanvin société anonyme, 15, rue du Faubourg SaintHonoré, F-75008 Paris, internationale Registrierung Nr. 719 528 OXYGENE, vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Biodroga Cosmetic GmbH, Im Rosengarten, D-76532 Baden-Baden, internationale Registrierung Nr. 750 557 OXYGEN FORMULA Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. September 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 5061 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der internationale Registrierung Nr. 750 557 OXYGEN FORMULA wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Die Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

9. September 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4988

2004-1949