Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen atms Telefon- und Marketing Services GmbH, Franzensbrückenstrasse 5, A-1020 Wien Das Bundesamt für Kommunikation hat am 14. Dezember 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügung vom 4. Februar 2003 einzeln zugeteilte Mehrwertdienstnummer 0901 580583 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der Nummer 0901 580583 tritt sofort in Kraft.

3.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken bestimmt und atms Telefonund Marketing Services GmbH auferlegt.

4.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

5.

Die Smartphone SA wird angewiesen, die Mehrwertdienstnummer 0901 580583 innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

6.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Das Schreiben kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 28

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