Bundesbeschluss über die Umwandlung des Restbetrages der Darlehen der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zum Erwerb oder Bau des Geneva Executive Center (GEC, Internationales Haus der Umwelt), des Verwaltungsgebäudes Montbrillant (IAM), des Gebäudes des Internationalen Handelszentrums (ITC) und des Verwaltungsgebäudes Varembé (IAV) in eine Schenkung vom 8. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 und Artikel 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 1999 1, beschliesst:

Art. 1 Der Restbetrag der der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) gewährten Darlehen zum Erwerb oder Bau des Geneva Executive Center, des Verwaltungsgebäudes Montbrillant, des Gebäudes des Internationalen Handelszentrums und des Verwaltungsgebäudes Varembé, der sich am 31. Dezember 2000 auf 289 171 227 Franken beläuft, wird in eine Schenkung umgewandelt.

Art. 2 1

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Nationalrat, 23. März 2000

Ständerat, 8. Juni 2000

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

10676

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BBl 2000 453

3642

1999-5824