Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizerischer Eichmeister (VSE) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Eichmeister/Diplomierte Eichmeisterin eingereicht Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

19. Oktober 2004

2004-2235

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5547