Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5800 Widersprechende/r Heinrich Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG, D-45359 Essen, IR-Marke Nr. 758 995 «5TH AVENUE» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in P.T.A.

Group Oy, SF-70621 Kuopio, IR-Marke Nr. 773 489 «AVENUE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Januar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Sistierung des Verfahrens wird aufgehoben und das Verfahren wird fortgesetzt.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch infolge Löschung der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Fr.) zu ersetzen.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Januar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2004-0197