Verfügung im Markenprüfungsverfahren Nr. 50198/2004 Hinterleger Flirtcam TV, Brühlstrasse 17, CH-5412 Gebenstorf, CH-Marke Nr.

50198/2004 Flirtcams tv Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Juni 2004 Folgendes verfügt: 1.

Das Gesuch Nr. 50198/2004 um Markeneintragung wird zurückgewiesen.

2.

Dem Hinterleger wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

4. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1131

2821