Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods Bericht vom 14. Oktober 2003 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Antwortschreiben der GPK-S vom 30. August 2004 Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Oktober 2004

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Antwortschreiben der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 30. August 2004 betreffend den Bericht zur Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods nehmen wir nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. Oktober 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2004-2292

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Das Jubiläum der 10-jährigen Mitgliedschaft der Schweiz im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Weltbank veranlasste die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) als parlamentarische Oberaufsicht, eine Bilanz über die bisherige Rolle der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods (BWI) zu ziehen. In ihrem Bericht vom 14. Oktober 2003 gibt die GPK-S vier Empfehlungen ab, zu welchen der Bundesrat am 18. Mai 2004 Stellung genommen hat. Nach eingehender Prüfung dieser Stellungnahme bittet die GPK-S den Bundesrat in ihrem Brief vom 30. August 2004, über Massnahmen in zwei spezifischen Punkten bezüglich der verwaltungsinternen Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der schweizerischen Position in den BWI kurz zu informieren.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat möchte erneut bekräftigen, dass er der effizienten Erarbeitung einer ausgewogenen Schweizer Position im Rahmen der Mitgliedschaft in den BrettonWoods-Institutionen (BWI) grösste Bedeutung beimisst, und begrüsst die diesbezüglichen kritischen Betrachtungen der GPK-S.

Die bereits angekündigten Anstrengungen bezüglich der Empfehlungen 3 und 4 des GPK-S Berichts werden weiterverfolgt. So verstärken zum Beispiel das Seco und die DEZA die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der multilateralen Finanzhilfe durch einen neuen gemeinsam erarbeiteten Newsletter über die Zusammenarbeit mit der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken.

Um den noch bestehenden Bedenken der GPK-S bezüglich der Empfehlungen 1 und 2 Rechnung zu tragen, bemüht sich der Bundesrat, den Spielraum für Optimierungen auszuschöpfen, und nimmt folgendermassen Stellung:

2.1

Stellungnahme zu Empfehlung 1

Anlässlich des Projektes RVR Nove Due wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Seco und der DEZA in den «Principes pour la mise en oeuvre d'une collaboration et coordination renforcées entre le Seco et la DDC au titre de la coopération financière multilatérale» eindeutig geklärt. Dies hat zu den folgenden Verbesserungen im Hinblick auf die in Empfehlung 1 geforderte klare Kompetenzaufteilung geführt: Multilaterale Themen werden vermehrt im Interdepartementalen Komitee für Entwicklung und Zusammenarbeit (IKEZ) diskutiert. Dieses ist auch zuständig für die Festlegung der gemeinsamen Strategie von Seco und DEZA in der multilateralen Finanzhilfe.

Das Steuerungskomitee für die multilaterale Finanzhilfe trifft sich zweimal jährlich.

Dort werden wichtige Fragen der operationellen Zusammenarbeit von Seco und DEZA diskutiert, einschliesslich der Teilnahme an den gemeinsamen Missionen, Verhandlungen und Jahresversammlungen. Weiter werden wichtige multilaterale 6702

Themen, das Budget für die internationale Finanzhilfe und Personalfragen der Exekutivratbüros erörtert. Die Beschlüsse werden in Beschlussprotokollen festgehalten.

Schliesslich werden die institutionellen Leitlinien für die Zusammenarbeit der Schweiz mit den einzelnen Entwicklungsbanken, einschliesslich der Weltbank, vom Steuerungskomitee verabschiedet.

Die Jahresprioritäten werden gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit dem Exekutivratbüro bei der Weltbank erarbeitet und verabschiedet. Ausgangspunkt bildet die Arbeitsplanung der Weltbank selber.

Bei der Erarbeitung ihrer Jahresplanung stimmen sich die operationellen Einheiten von Seco und DEZA aufeinander ab, um ihre Ressourcen möglichst effizient einzusetzen. Die tägliche Arbeitsplanung erfolgt auf der Grundlage einer Arbeitsliste, welche vom Seco mit der DEZA und dem Exekutivratbüro in Washington koordiniert wird. Die operationellen Einheiten von Seco und DEZA sind in engem Kontakt. Seit August 2004 werden wöchentliche Telefonkonferenzen zwischen Seco, DEZA und dem Exekutivratbüro durchgeführt.

Es hat sich ein gemeinsames Verständnis über die Zielsetzungen der Schweiz und die Abläufe zu deren Erreichung herausgebildet. Während ein starker Gemeinschaftssinn in Bezug auf die Arbeit in den multilateralen Gremien herrscht, sind auch für den Fall von allfälligen Differenzen die Wege zu deren Bereinigung klar geregelt.

Aus Sicht des Bundesrates hat die detaillierte Regelung Nove Due einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Seco und DEZA geleistet. Der Bundesrat will deshalb diese Regelung so belassen.

Die vorhandene Kompetenzaufteilung auf Verordnungsstufe zu heben, würde keine zusätzlichen Vorteile bringen. Sie hätte aber den Nachteil, dass die Praktikabilität und Flexibilität bei der Handhabung der Kompetenzaufteilung eingeschränkt würde.

Diese sind nicht zuletzt angesichts der knappen personellen Mittel, mit denen das Seco und die DEZA ihrem multilateralen Auftrag nachkommen, weiterhin notwendig. Der Bundesrat lehnt daher den Vorschlag ab, das Koordinationsverfahren zwischen Seco und DEZA auf Verordnungsstufe zu heben.

2.2

Stellungnahme zu Empfehlung 2

In Bezug auf Empfehlung 2 stellt der Bundesrat mit Befriedigung fest, dass grundsätzlich ein breiter Konsens bezüglich der Angemessenheit der organisatorischen Vorkehrungen zur Erarbeitung der schweizerischen Position in den BWI besteht.

Der Bundesrat geht mit der GPK-S über die Bedeutung der Dimension der Entwicklungszusammenarbeit in der Haltung der Schweiz im IWF einig, wie sie auch gesetzlich verankert ist. So sollen namentlich die Erfahrungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit unsere Positionen in den betreffenden Geschäften mitprägen.

Dieses Bewusstsein ist in den für die Erarbeitung der schweizerischen Position zuständigen Abteilungen fest verankert. Den Eindruck, dass Inputs von Seco und DEZA in den Geschäften im Überlappungsbereich von IWF und Weltbank nicht ausreichend berücksichtigt werden, teilt der Bundesrat nicht. Diese Geschäfte sind oft sowohl im Exekutivrat des IWF als auch in jenem der Weltbank traktandiert (z.B. Geschäfte im Zusammenhang mit der Entschuldung der ärmsten Länder). Aus 6703

der Notwendigkeit, die Kohärenz der schweizerischen Position in beiden Gremien zu gewährleisten, findet bei solchen Geschäften eine breit abgestützte Konsultation statt. Der Bundesrat versichert der GPK-S, dass diese Interessenabwägung den Themen entsprechend umsichtig erfolgt und dass die Inputs entsprechend berücksichtigt werden.

Im Vorfeld der Frühlings- und Jahrestagungen von IWF und Weltbank wird zudem jeweils von den zuständigen Verwaltungsstellen ein gemeinsamer Bundesratsantrag von EFD, EVD und EDA ausgearbeitet, der für wichtige Positionen in den BWI das Mandat für die Delegationen festlegt. Mit der Verabschiedung dieses Bundesratsantrags heisst der Bundesrat die schweizerische Haltung für die anlässlich der Frühlings- und Jahrestagungen geführten Grundsatzdiskussionen somit ausdrücklich gut.

Die eingespielten Prozeduren gewährleisten die breit abgestützte Erarbeitung der schweizerischen Position. Bei inhaltlichen Konflikten zwischen den verschiedenen Standpunkten soll wenn immer möglich auf Stufe Abteilungsleitung eine Güterabwägung zwischen den eingebundenen Verwaltungsstellen vorgenommen werden.

Gestützt auf die in der Stellungnahme vom 18. Mai 2004 erwähnten allgemeinen Grundsätze erlaubt dieser direkte Mechanismus im Entscheidfindungsverfahren eine differenzierte Interessenabwägung. Er schafft nach Ansicht des Bundesrats die notwendigen Voraussetzungen für die Erarbeitung einer ausgewogenen Position.

Mit diesen ergänzenden Ausführungen hofft der Bundesrat, den Bedenken der GPK-S Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hält die zuständigen Verwaltungsstellen dazu an, durch ihre enge Zusammenarbeit die Ausgewogenheit der Position der Schweiz in den BWI auch in Zukunft zu gewährleisten.

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