Bundesbeschluss über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil
Entwurf
(Ziviles Bauprogramm 2005) vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. September 20042, beschliesst: Art. 1
Verpflichtungskredit
Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 171 500 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.
1
Der für das Vorhaben nach Ziffer 1 des Anhangs vorgesehene Betrag von 24 000 000 Franken untersteht der Ausgabenbremse.
2
Art. 2
Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits
Das Eidgenössische Finanzdepartement (Bundesamt für Bauten und Logistik) kann im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits von 171 500 000 Franken geringfügige Verschiebungen vornehmen.
1
2
Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.
Art. 3
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2004 4921
2004-0756
4935
Ziviles Bauprogramm 2005. BB
Anhang
Verzeichnis der neuen Objektkredite 1. Der Ausgabenbremse unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Franken
Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern (Projekt-Nr. 2011.014) (Ziff. 1.2 der Botschaft)
24 000 000
Total der Ausgabenbremse unterstellter Anteil
24 000 000
2. Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Einrichtung von SwissMetNet, 1. Etappe (Projekt-Nr. 3075.102) (Ziff. 1.1 der Botschaft)
12 000 000
Umbau und Sanierung des Gebäudes Fellerstrasse 15 in Bern (Projekt-Nr. 2009.003) (Ziff. 1.3 der Botschaft)
15 500 000
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Sammelkreditliste in Ziffer 2 der Botschaft
120 000 000
Total der Ausgabenbremse nicht unterstellter Anteil
147 500 000
Gesamttotal des Verpflichtungskredits
171 500 000
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