Verfügung im Widerspruchsverfahren 2290/97 Widersprechende/r Tati SA, 4, Boulevard Rouchechouart, F-75 018 Paris, Schweizerische Marke Nr. 355 711 (Tati), Vertreter/in Strahlberg & Partners, European Trademark Attorneys, Postfach 156, CH-3084 Wabern gegen Widerspruchsgegner/in Gruppo Intimo Italiano S.R.L., 136, via Rodolico, I-51 100 Pistoia, Internationale Marke Nr. 671 289 (Tata Collezione Aromatica) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. März 2000 folgendes verfügt: 1. Auf den Widerspruch Nr. 2290/97 ist einzutreten.

2. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3. Der Widerspruch wird vollumfänglich gutgeheissen und der internationalen Marke Nr. 671 289 (Tata Collezione Aromatica) der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4. Die Widerspruchsgebühr im Betrag von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5. Die Widerspruchsgegnerin hat der widersprechenden Partei eine Parteientschädigung im Betrag von 2300 Franken (Parteikosten von 1500 Franken und Widerspruchsgebühr von 800 Franken) zu bezahlen.

6. Die provisorische totale Schutzverweigerung vom 31. März 1998 gegenüber der angefochtenen internationalen Marke Nr. 671 289 (Tata Collezione Aromatica) wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

7. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 36 MSchG i.V. mit Art. 44 VwVG). Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

28. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2000-0647

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