Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau, Zeughaus Ramsen, Ausbildungsanlagen für die Mech Inf, 2. Etappe vom 4. November 2004

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten, 3003 Bern, vom 23. Dezember 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ausbau des Zeughauses 2 und den Neubau für die FASPAsimulatoren in der Gemeinde Herisau (AR) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. November 2004

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2004-2489