Verfügung im Widerspruchsverfahren 6782 Widersprechende/r Novartis AG, CH-4002 Basel, CH-Marke Nr. 489 088 (XOLAIR), Vertreter/in Dr. Schneider & Partner AG, Gotthardstrasse 54, CH-8002 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Zambon Group S.p.A., Via Della Chimica 9, I-Vicenza, IR-Marke Nr. 806 647 (DOSAIR) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Mai 2004 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6782 wird abgewiesen. Der IR-Marke Nr. 806 647 «DOSAIR» wird der Schutz in der Schweiz gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

26. Mai 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1094

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