04.004 Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2003 vom 14. Januar 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2003 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. Januar 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2003-1884

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Übersicht Das Ministerkomitee des Europarates hielt seine 112. Session am 15. Mai 2003 in Strassburg ab. Die 113. Session fand am 6. November 2003 in Chisinau statt. Das Ministerkomitee hat eine grössere Anzahl von Empfehlungen erlassen (siehe Anhang). Es wurden mehrere neue Rechtsinstrumente zur Unterzeichnung aufgelegt: Das Zusatzprotokoll zur Konvention über Cyber-Kriminalität betreffend rassistische und fremdenfeindliche Straftaten im Internet (STE 189), das von der Schweiz am 9. Oktober 2003 unterzeichnet wurde, das Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (STE 190), das die Schweiz am 15. Mai 2003 unterzeichnet hat, das Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen gegen die Korruption (STE 191), die Konvention über die persönlichen Beziehungen zu Kindern (STE 192) sowie das revidierte Übereinkommen über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten (STE 193). Am 28. Februar 2003 hat die Schweiz das Zusatzprotokoll zur Dopingkonvention (STE 189) unterzeichnet. Serbien und Montenegro ist dem Europarat am 3. April 2003 als 45. Mitgliedstaat beigetreten und hat gleichzeitig die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nach wie vor überlastet. Im Anschluss an die Annahme der Erklärung zur «Sicherstellung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte» durch das Ministerkomitee am 15. Mai 2003 wurde das zuständige Komitee unter schweizerischem Vorsitz mit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls und eines erläuternden Berichts beauftragt. Das Zusatzprotokoll soll durch eine Reihe von Empfehlungen des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten ergänzt werden, die zum einen die auf nationaler Ebene zu treffenden Massnahmen nennen, zum andern die Verbesserung und Beschleunigung des Vollzugs der Urteile des Gerichtshofs bewirken sollen. Es ist vorgesehen, die verschiedenen Arbeiten in diesem Zusammenhang im Mai 2004 dem Ministerkomitee zur Genehmigung zu unterbreiten. Im Berichtsjahr fällte der Gerichtshof ein Urteil zu einem Schweizer Fall.

Es fanden wiederum einige wichtige europäische Fachministerkonferenzen statt: In Malaga tagte am 7./8. Mai 2003 die 2. Konferenz der europäischen Minister für die Integration behinderter Personen zum Thema
«Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen». Die 7. Konferenz der europäischen Gesundheitsminister vom 12./13. Juni 2003 in Oslo war dem Thema «Gesundheit, Menschenwürde und -rechte» gewidmet. Die europäischen Justizminister trafen sich am 9./10. Oktober 2003 in Sofia zu ihrer 25. Konferenz. Thema war die «Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die Anwendung einschlägiger Instrumente des Europarates». Die Ministerkonferenz der PompidouGruppe vom 16./17. Oktober 2003 in Dublin behandelte das Thema «Neue Herausforderungen in der europäischen Drogenpolitik». Die 21. Konferenz der europäischen Erziehungsminister tagte vom 10. bis 12. November 2003 in Athen zum Thema «Interkulturelle Erziehung: Umgang mit Vielfalt, Stärkung der Demokratie».

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Bericht 1

Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2003

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweiz in den zahlreichen Zuständigkeitsbereichen des Europarates im Berichtsjahr. Zusätzlich legt ein einleitendes Kapitel (Ziff. 1.1) dar, mit welchen wichtigen aussenpolitischen Fragen sich das Ministerkomitee des Europarates beschäftigt hat, zu denen auch die Schweiz einen aktiven Beitrag geleistet hat. Dieses Kapitel zeigt auf, welche Bedeutung der Europarat für unsere Aussenpolitik hat, und unterstreicht gleichzeitig, wie wichtig es für die Schweiz ist, sich bei den neuen Mitgliedstaaten für die konkrete Anwendung der Prinzipien des Europarates einzusetzen. Hingegen enthält es keine globale Analyse der schweizerischen Aktivitäten, die auch andere multilaterale (z. B. die OSZE) oder bilaterale Instrumente umfasst.

Das 40-Jahr-Jubiläum des Beitritts der Schweiz zum Europarat am 6. Mai 1963 wurde im Rahmen verschiedener Anlässe begangen. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, hat insbesondere am 5. Mai 2003 in Basel eine Rede gehalten. Ebenfalls anwesend waren Hans Martin Tschudi, Mitglied des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt und Schweizer Vertreter im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), Herwig van Staa, Landeshauptmann von Tirol und Präsident des KGRE, sowie Luzius Wildhaber, Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Frau Calmy-Rey nahm auch an der Sondersitzung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2003 teil, zu welcher der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als Gastredner eingeladen worden war.

1.1

Wichtige vom Ministerkomitee behandelte aussenpolitische Fragen

Der Europarat ist für die Schweiz eine wichtige Organisation. In ihrem Rahmen kann unser Land seinen aussenpolitischen Standpunkt darlegen und sich für ein Gesamteuropa einsetzen, das auch Länder umfasst, die noch auf dem Weg sind, die europäischen Standards zu erfüllen. Er ermöglicht der Schweiz ein Mitwirken auf europäischer Ebene in den klassischen Bereichen des Europarats ­ Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ­, die mit den Zielsetzungen der schweizerischen Aussenpolitik übereinstimmen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Überprüfungsmechanismen des Europarates, die teilweise thematisch ausgerichtet sind, wie zum Beispiel die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz oder der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter, sowie verschiedene Begleit- und Kontrollmechanismen, die vorab die neu beigetretenen Mitgliedsländer des früheren Ostblocks und des ehemaligen Jugoslawiens betreffen. Durch diese Überwachungstätigkeit konnte festgestellt werden, dass sich die Gesamtlage in den meisten der neuen Mitgliedsländer im Vergleich zur Situation vor einem Jahr verbessert hat. Allerdings bleibt noch viel zu tun, um diese Länder auf das in Europa bestehende Niveau zu bringen. Die Schweiz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung der Prinzipien des Europarates in den jüngst beigetretenen Mitgliedsländern ­ Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina sowie Ser207

bien und Montenegro ­ zu verfolgen. Sie hat dabei die Position des Europarates in diesen Ländern aktiv unterstützt. Zudem schenkt sie ihre Aufmerksamkeit dem Tschetschenienkonflikt, bedingt durch die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in dieser Region Russlands begangen werden. Unser Land arbeitet auch daran, die Überprüfungsmechanismen für die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten im Ministerkomitee zu verbessern. Dadurch konnten zum Beispiel die Überwachungsprozeduren vereinfacht werden. Ausserdem präsidiert der Ständige Vertreter der Schweiz beim Europarat zurzeit die Gruppe der Berichterstatter für demokratische Stabilität, was ihm Gelegenheit gibt, Überzeugungsarbeit bei den verantwortlichen Behörden vor Ort zu leisten.

Georgien ist dem Europarat am 27. April 1999 beigetreten und hat am 20. Mai 1999 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Auf Grund eines kritischen Berichts des Generalsekretariats hat das Ministerkomitee im Januar 2003 beschlossen, ein spezielles Monitoringverfahren für Georgien zu eröffnen, um vor allem die Durchführung der Parlamentswahlen, das Funktionieren der Justiz und die Bekämpfung der Korruption zu überprüfen. Nach Ansicht des Europarates haben die Parlamentswahlen vom 2. November 2003 in verschiedenen Punkten nicht den internationalen Anforderungen entsprochen.

Armenien, das dem Europarat am 25. Januar 2001 beigetreten ist, hat substanzielle Fortschritte gemacht, was die Einhaltung der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten betrifft, die es bei seinem Beitritt eingegangen war, hauptsächlich betreffend die Unterzeichnung und Ratifizierung von europäischen Konventionen und die Reformen des innerstaatlichen Rechts. Am 29. September 2003 hat Armenien das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert. Die Parlamentswahlen vom 25. Mai 2003 stellten einen gewissen Fortschritt gegenüber den Präsidentschaftswahlen vom 19. Februar und 5. März 2003 dar, genügten den internationalen Anforderungen jedoch immer noch nicht. Fortschritte werden weiter erwartet, was das Funktionieren der Justiz und die Unabhängigkeit der Richter, die Situation in den Gefängnissen, die Frage der Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen und die Schaffung eines zivilen
Ersatzdienstes betrifft. Die Bekämpfung der Korruption und die Ahndung der von Mitgliedern der Sicherheitskräfte begangenen Vorstösse gegen die Menschenrechte müssen verstärkt werden.

Aserbaidschan, ebenfalls am 25. Januar 2001 in den Europarat aufgenommen, hat innerhalb der vorgegebenen Fristen die meisten Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die es bei seinem Beitritt eingegangen war, eingehalten. Der Europarat bedauerte, dass die Präsidentschaftswahlen vom 15. Oktober 2003 den internationalen Anforderungen nicht genügten, und verurteilte die Gewaltanwendung im Anschluss an die Wahlen. Die erwarteten Fortschritte bezüglich der Verbesserung der Situation der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erfolgen nur langsam; die Behörden sollten rasch Massnahmen ergreifen, damit die Entwicklung einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft gefördert wird. Obwohl Schritte in die Wege geleitet worden sind, um Personen, die als politische Gefangene gelten, freizulassen, ist dieses Problem noch immer nicht zufriedenstellend gelöst.

Bosnien und Herzegowina, Mitglied des Europarates seit dem 24. April 2002, hat im ersten Jahr seiner Mitgliedschaft wichtige Verpflichtungen und Verbindlichkeiten erfüllt, die es bei seiner Aufnahme eingegangen war. Entscheidende Menschenrechtsinstrumente wurden innerhalb der vorgegebenen Fristen ratifiziert. Am 29. Juli 2003 hat Bosnien und Herzegowina das Protokoll Nr. 12 zur EMRK betreffend das 208

allgemeine Diskriminierungsverbot und das Protokoll Nr. 13 zur EMRK betreffend die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen ratifiziert. Fortschritte wurden auch bei der Reform der staatlichen Institutionen, der Justiz und der Verwaltung erreicht. Auch die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen auf freiwilliger Basis hat beachtlich zugenommen. Allerdings wird man sehen müssen, ob die erreichten Fortschritte als unumkehrbar betrachtet werden können. Der Zeitraum bis zu den Lokalwahlen im Herbst 2004 wird entscheidend sein, um dauerhafte Reformen auf Gesamtstaats- und Entitätsebene durchzuführen. Gewisse Fortschritte wurden erreicht bei der Errichtung von staatlichen Institutionen, zum Beispiel einer Armee unter einheitlicher Führung oder im finanziellen Bereich (Einführung der Mehrwertsteuer und zentrale Erhebung von Zöllen). Ausserdem hat sich Bosnien und Herzegowina verpflichtet, aktiver mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zusammenzuarbeiten.

Serbien und Montenegro ist dem Europarat am 3. April 2003 als 45. Mitgliedstaat beigetreten und hat gleichzeitig die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Die Schweiz hat sich anlässlich der Beitrittsverhandlungen stets dafür eingesetzt, Serbien und Montenegro möglichst klare Auflagen betreffend die volle Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zu machen. Das Ministerkomitee hat die Gruppe der Berichterstatter für demokratische Stabilität beauftragt, die weitere Entwicklung in Serbien und Montenegro aufmerksam zu verfolgen (siehe Ziff. 1.3).

Das Übereinkommen zwischen Russland und dem Europarat über die Präsenz von drei Experten des Europarates im Büro des Vertreters des russischen Präsidenten für Menschenrechte in Tschetschenien konnte um sechs Monate bis zum 4. Januar 2004 verlängert werden. Allerdings mussten die Experten im April 2003 in der Folge eines Bombenanschlages auf ihre Wagenkolonne ­ ein Vorfall, über den das Generalsekretariat des Europarates von den russischen Behörden immer noch keinen Untersuchungsbericht erhalten hat ­ aus Tschetschenien evakuiert werden. Solange die russischen Behörden die Sicherheit der Experten nicht garantieren können, werden diese ihre Funktion von Strassburg aus wahrnehmen, mit der Möglichkeit
von Reisen nach Tschetschenien, falls sich die Situation verbessern sollte. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alvaro Gil-Robles, befasst sich weiterhin aktiv mit der Menschenrechtssituation in dieser Region, durch Besuche vor Ort sowie Treffen mit Nichtregierungsorganisationen. Er erachtete es als unerlässlich, dass die russischen Behörden die von allen Seiten begangenen Menschenrechtsverletzungen mit grösserer Effizienz verfolgen. Weiter stellte er fest, dass Unsicherheit und Straffreiheit nach wie vor die grössten Probleme darstellen. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) besuchte im Mai 2003 Tschetschenien.

Auf Grund mangelnder Kooperationsbereitschaft und der Weigerung der Behörden, frühere Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen, hat dieser öffentlich erklärt, dass er weiterhin die Anwendung von Folter sowie andere Misshandlungen durch die russischen Sicherheitskräfte feststellt. Die Versuche, die Verursacher dieser Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, bezeichnete er als ineffizient. Der Europarat setzt sich für die Wiederherstellung des Rechtsstaates, der Wahrung der Menschenrechte und der Demokratie in Tschetschenien ein.

Die Fälle der Missachtung der Pressefreiheit in der Ukraine geben im Europarat zu grosser Besorgnis Anlass. Im Jahr 2001 hat das Ministerkomitee im Einvernehmen mit der Ukraine einen Aktionsplan zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens in Bezug auf die Medien verabschiedet. Verschiedene konkrete Massnahmen haben ­ 209

obwohl von der Ukraine prinzipiell akzeptiert ­ nicht zum gewünschten Resultat geführt. Die Gruppe der Berichterstatter für demokratische Stabilität wurde vom Ministerkomitee im Berichtsjahr damit beauftragt, die Umsetzung des Aktionsplans zu verfolgen.

1.2

Sessionen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee hielt seine 112. Session am 15. Mai 2003 in Strassburg ab. Der Chef der Direktion für Völkerrecht, Botschafter Nicolas Michel, leitete die schweizerische Delegation mit dem Titel eines Staatssekretärs, um das Interesse der Schweiz an einer Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu unterstreichen.

An der informellen Sitzung vom 14. Mai führten die Minister einen Meinungsaustausch mit Louise Fréchette, Vize-Generalsekretärin der Vereinten Nationen, durch, an dem auch Brunson McKinley, Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration, teilnahm. Die Diskussion galt hauptsächlich dem Einbezug der internationalen Gemeinschaft beim Wiederaufbau des Iraks nach dem Krieg.

Im Rahmen der formellen Session konzentrierte sich die Diskussion hauptsächlich auf die künftige Rolle des Europarates beim Aufbau eines «Europas ohne Risse» und auf die Mittel zur Sicherstellung des Funktionierens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Zum ersten Thema regten die Minister an, dass ein drittes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer des Europarates dessen komparative Vorzüge sowie seinen Beitrag zur Stabilität und Einheit des Kontinents hervorheben könnte. In Bezug auf das zweite Thema gaben die Minister den Auftrag, dass ihnen an ihrer 114. Sitzung im Jahr 2004 der Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorgelegt wird.

Anlässlich dieser Session wurden drei neue Rechtsinstrumente zur Unterzeichnung aufgelegt: die Konvention über die persönlichen Beziehungen zu Kindern (STE 192), das Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (STE 190) sowie das Ergänzungsprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen gegen die Korruption (STE 191).

Das Ministerkomitee hielt seine 113. Session auf Einladung der moldavischen Präsidentschaft am 6. November 2003 in Chisinau ab. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey leitete die Schweizer Delegation. Das informelle Treffen am Vorabend erlaubte es den Ministern, einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem niederländischen Aussenminister de Hoop Scheffer, über die neue Architektur Europas und die Rolle der verschiedenen auf dem Kontinent tätigen Organisationen (vor allem des
Europarates, der EU und der OSZE) zu führen. Der Generalsekretär des Europarates, Walter Schwimmer, stellte dabei seine Überlegungen zur mittelfristigen Perspektive einer institutionellen Partnerschaft zwischen dem Europarat und der EU vor.

Im Rahmen der formellen Session konzentrierte sich die Diskussion hauptsächlich auf die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der EU sowie auf das dritte Gipfeltreffen des Europarates. In Bezug auf das erste Thema begrüssten die Minister die Zusammenarbeit zwischen Europarat und EU durch gemeinsame Programme zur Förderung der demokratischen Stabilität auf dem Kontinent. In Bezug auf das zweite Thema kamen die Minister überein, den Entscheid über die Abhaltung eines dritten 210

Gipfeltreffens an ihrer nächsten Session im Mai 2004 zu treffen, unter der Voraussetzung, dass bis dann eine substanzielle Traktandenliste und mögliche konkrete Resultate für ein solches Treffen vorliegen.

Anlässlich dieser Session wurde das revidierte Übereinkommen zum Schutz von Tieren auf internationalen Transporten (STE 193) zur Unterzeichnung aufgelegt.

1.3

Beitritte und Kandidaturen

Die Parlamentarische Versammlung hatte in ihrer Stellungnahme vom 24. September 2002 dem Ministerkomitee empfohlen, zur Aufnahme der Bundesrepublik Jugoslawien zu schreiten, sobald Serbien und Montenegro eine Verfassungscharta verabschiedet hätten. Nachdem diese Bedingung im März 2003 erfüllt war, konnte das Beitrittsverfahren mit der Hinterlegung des Beitrittsinstruments durch Serbien und Montenegro am 3. April abgeschlossen werden. Damit stieg die Zahl der Mitgliedsländer des Europarates auf 45.

Der Europarat richtete ein Kooperationsprogramm ein, mit dem das neue Mitglied in den Bemühungen unterstützt wird, den bei seinem Beitritt eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, zu denen insbesondere eine volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gehört. Das Ministerkomitee hat sein Unterorgan für die demokratische Stabilität beauftragt, die Entwicklung in Serbien und Montenegro, wie übrigens bereits in Bosnien und Herzegowina, laufend zu überprüfen. Dieses Unterorgan wird von der Schweiz präsidiert.

Das Beitrittsgesuch von Monaco befand sich im Berichtszeitraum immer noch bei der Parlamentarischen Versammlung zur Prüfung.

Die Aufnahme von Belarus liegt nach wie vor in weiter Ferne.

2

Demokratischer Zusammenhalt

2.1

Menschenrechtsfragen

Am 1. Juli 2003 trat das Zusatzprotokoll Nr. 13 zur EMRK zur Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen (STE 187) in Kraft. Die Schweiz hat dieses Zusatzprotokoll, an dessen Ausarbeitung im Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) sie sich sehr aktiv beteiligt hatte, bereits am Tag der Eröffnung zur Unterzeichnung, am 3. Mai 2002, in Vilnius unterzeichnet und ratifiziert.

Im Anschluss an die Annahme der Erklärung zur «Sicherstellung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte» durch das Ministerkomitee am 15. Mai 2003 wurde das zuständige Komitee unter schweizerischem Vorsitz mit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls und eines erläuternden Berichts beauftragt. Im Rahmen dieser Arbeiten verdienen die von der Schweiz und von Deutschland formulierten Vorschläge besondere Beachtung. Das Zusatzprotokoll soll durch eine Reihe von Empfehlungen des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten ergänzt werden: Diese Empfehlungen sollen zum einen die auf nationaler Ebene zu treffenden Massnahmen nennen (Garantie wirksamer Rechtsmittel; systematische Kontrolle des nationalen Rechts auf seine Vereinbarkeit mit der EMRK und der Rechtsprechung des Gerichtshofs; Verbesserung der Information, Sensibili211

sierung, Erziehung und Ausbildung hinsichtlich Menschenrechte in der ganzen Gesellschaft); sie sollen zum andern die Verbesserung und Beschleunigung des Vollzugs der vom Gerichtshof gefällten Urteile bewirken. Es ist vorgesehen, die verschiedenen Arbeiten in diesem Zusammenhang im Mai 2004 dem Ministerkomitee zur Genehmigung zu unterbreiten.

Im Berichtsjahr konnten die Arbeiten des entsprechenden Expertenkomitees zum Thema Schutz der Menschenrechte während bewaffneter Konflikte und in Situationen innerer Spannungen abgeschlossen werden. Der Entwurf eines Leitfadens zum Zugang zu öffentlichen Dokumenten wird dem CDDH nächstens vorgelegt werden.

Im gleichen Zusammenhang wird der CDDH, vor dem Hintergrund der Empfehlung betreffend Zugang zu öffentlichen Dokumenten, prüfen, ob es sinnvoll ist, ein rechtlich verbindliches Instrument zu diesem Thema auszuarbeiten. Schliesslich ist die Aufnahme der Arbeiten zu erwähnen, die sich mit Fragen zu sozialen Grundrechten mit Blick auf die EMRK und die Rechtsprechung des Gerichtshofs befassen. Diese Arbeiten werden unter Berücksichtigung der derzeit bei der UNO und der EU vorgenommenen Überlegungen betreffend soziale Grundrechte durchgeführt.

Am 20. Februar 2003 hat der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (STE 157) seine Stellungnahme zur Umsetzung des Übereinkommens durch die Schweiz verabschiedet. Er stützte seine Überprüfung auf den von der Schweiz im April 2001 vorgelegten Bericht, die im September 2002 zusätzlich gelieferten Informationen sowie den der Schweiz im November 2002 abgestatteten Besuch. Die von der Schweiz dazu vorgebrachten Bemerkungen wurden am 21. August 2003 gleichzeitig mit der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses publiziert.

Das Ad-hoc-Komitee betreffend den Kampf gegen den Menschenhandel (CAHTEH), das seine erste Sitzung im vergangenen September in Strassburg abgehalten hat, ist mit der Erarbeitung einer europäischen Konvention zum Kampf gegen den Menschenhandel beauftragt. Bei der Ausarbeitung dieses Instruments wird das CAHTEH das Schwergewicht einerseits auf die Grundrechte der Opfer des Menschenhandels legen und den Schutz sowie eine umfassende Hilfe gegenüber Opfern und Zeugen sicherstellen müssen; andererseits werden auch Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Widerhandlungen
sowie die internationale Zusammenarbeit zu behandeln sein. Überdies wird das Komitee einen Kontrollmechanismus entwickeln müssen, der sicherstellt, dass die Vertragsparteien die Konvention tatsächlich einhalten.

Das Ministerkomitee verabschiedete am 19. Juni 2003 die vom Lenkungsausschuss für Bioethik (CDBI) und vom Europäischen Komitee für Gesundheit (CDSP) erarbeitete Empfehlung zur Xenotransplantation. Das Komitee verabschiedete zudem eine Empfehlung, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Register von Organspenderinnen und Organspendern zu erstellen.

Der Entwurf des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über biomedizinische Forschung am Menschen wurde am 20. Juni 2003 vom CDBI verabschiedet und dem Ministerkomitee übergeben. Die Delegierten des Ministerkomitees nahmen vom Entwurf Kenntnis und leiteten ihn an die Parlamentarische Versammlung zur Stellungnahme weiter. Ausserdem beschlossen sie, das Mandat der Arbeitsgruppe für die Schaffung eines Instruments zur Verwendung menschlichen biologischen Materials und persönlicher Daten in der biomedizinischen Forschung gutzuheissen. In dieser Arbeitsgruppe wird auch die Schweiz vertreten sein.

212

2.2

Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtsjahr fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil im Fall Minjat (Urteil vom 28. Okt. 2003). Der Beschwerdeführer war am 26. Juni 1997 der Veruntreuung beschuldigt worden. Gleichentags verfügte der zuständige Genfer Untersuchungsrichter die Festnahme des Beschwerdeführers und dessen Versetzung in Untersuchungshaft für die Dauer von acht Tagen, bis zum 4. Juli 1997. Nach einer Woche verlängerte die Anklagekammer des Kantons Genf die Untersuchungshaft. Vom Beschwerdeführer angerufen, hob das Bundesgericht diesen Entscheid mit der Begründung auf, dass eine hinreichende Begründung fehle.

In Ablehnung des Begehrens auf Freilassung wies es die Angelegenheit zu erneutem Entscheid an die Vorinstanz zurück. Mit begründetem Entscheid vom 29. Juli 1997 bewilligte die Anklagekammer des Kantons Genf nunmehr die Verlängerung der Untersuchungshaft. Im Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer wegen Veruntreuung zu einer Strafe von 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Vor dem Gerichtshof machte er geltend, die Untersuchungshaft vom 4. bis zum 29. Juli 1997 sei widerrechtlich gewesen. Er warf im Übrigen dem Bundesgericht vor, nicht seine unverzügliche Freilassung angeordnet zu haben. Der Gerichtshof gelangte zum Schluss, die Inhaftierung im fraglichen Zeitraum sei landesrechtskonform und nicht willkürlich gewesen. Er verneinte folglich, dass eine Verletzung von Artikel 5 Absätze 1 und 4 EMRK vorliege.

Gegenwärtig sind 12 Schweizer Fälle hängig, zu denen die Schweiz Stellung nehmen konnte. Das Ministerkomitee, das die Durchführung der Urteile des Gerichtshofs überwacht, hat im Berichtsjahr durch Verabschiedung der Schlussresolution vier Schweizer Fälle abgeschlossen, indem es die Ausführung der Urteile auf innerstaatlicher Ebene feststellte. Dies gilt ebenfalls für 12 weitere Fälle, für welche die Verabschiedung der entsprechenden Resolutionen nur noch eine Formalität darstellt.

2.3

Gleichstellung von Frau und Mann

Eine Schweizer Delegation nahm an der 5. Europäischen Ministerinnen- und Ministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann vom 22./23. Januar 2003 in Skopje teil. Das Ministerkomitee verabschiedete eine Resolution zu den Rollen von Frauen und Männern in der Konfliktprävention, Friedensförderung und Demokratisierung von Konfliktregionen. Darin wird insbesondere die Notwendigkeit unterstrichen, die Genderperspektive in die Bemühungen um Konfliktprävention und Friedensförderung einzubeziehen sowie Frauen an den Entscheidungsprozessen auf sämtlichen Ebenen und in allen Gremien voll zu beteiligen.

Weiter wurde ein Aktionsplan angenommen, der die Prioritäten des Europarates für die kommenden Jahre skizziert. Der Lenkungsausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann (CDEG) wird beauftragt, seine Bemühungen um Chancengleichheit und die Entwicklung von Gender Mainstreaming weiterzuführen. Im Bereich Menschenhandel wurde der CDEG mit der Ausarbeitung von Europaratsnormen und -standards zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und von Menschenhandel und zur Kontrolle ihrer Umsetzung betraut.

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Am 12. März 2003 nahm das Ministerkomitee eine Empfehlung über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an politischen und öffentlichen Entscheidungen an. Danach darf der Anteil eines Geschlechts in einem politischen oder öffentlichen Gremium nicht unter 40 Prozent fallen, wenn dieses noch als ausgewogen gelten soll. Die Empfehlung enthält im Anhang einen Katalog möglicher Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels geeignet sind. Im Rahmen der Aktivitäten des Europarates gegen Menschenhandel unterstützt die Schweiz ein grösseres Projekt in der Ukraine.

2.4

Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Im Berichtsjahr besuchte eine Delegation der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) die Schweiz zur Vorbereitung des Dritten Länderberichts. Die Delegation traf sich vom 12. bis 15. Mai 2003 mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Nichtregierungsorganisationen sowie ausserparlamentarischer Kommissionen. Die ECRI wird Anfang 2004 den Bericht über die Schweiz veröffentlichen.

Die neue Fachstelle für Rassismusbekämpfung ist innerhalb der Bundesverwaltung zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Dank guter Zusammenarbeit konnten diese Themen aktiv in die Aktivitäten der entsprechenden Fachstellen der Bundesverwaltung (z. B. Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, Bundesamt für Gesundheit, Dienst für Jugendfragen, Seco, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau, Bundesamt für Polizei) eingebracht werden. Auch die Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Kantone und Gemeinden (Integrationsbeauftragte, Arbeitsgruppen zu Rechtsextremismus) bahnt sich erfreulich an.

Die Ausschreibungen des vom Bundesrat für die Jahre 2001­2005 eingerichteten Fonds «Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte» finden grossen Anklang. 2003 lautete das Thema: «Aktiv gegen Rassismus in der Schweiz ­ Die Impulse der Weltkonferenz gegen Rassismus und Intoleranz umsetzen: Opfer schützen; neuen Formen des Rassismus entgegentreten; Prävention stärken». Für die Ausschreibung 2004 wurde in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden das Thema «Arbeitswelt ohne Diskriminierung» gewählt.

Von den bis Mitte 2003 eingereichten 508 Projekten konnten 334 mit insgesamt 6 420 885 Franken unterstützt werden. Die Gesamtkosten der unterstützten Projekte beträgt 26 263 340 Franken; dies bedeutet, dass mit einem Bundesbeitrag von rund 25 Prozent ein viel grösseres Engagement vonseiten Dritter (Kantone, Gemeinden und NGO) ausgelöst werden konnte.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus veröffentlichte im Jahr 2003 Papiere, Stellungnahmen und Studien zu folgenden Themen mit internationaler Dimension: zum dualen Zulassungssystem der Schweizer Ausländerpolitik, zum Entscheid des Bundesgerichts über das Einbürgerungsverfahren und zum Status der vorläufigen Aufnahme.

214

2.5

Rechtliche Zusammenarbeit

Die 25. Konferenz der Europäischen Justizminister fand am 9. und 10. Oktober 2003 in Sofia statt und war dem Thema «Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und Anwendung einschlägiger Instrumente des Europarates» gewidmet. Diese Konferenz stand in der Folge der anlässlich der 24. Konferenz der Europäischen Justizminister in Moskau am 5. Oktober 2001 angenommenen Resolution, die das Ministerkomitee eingeladen hatte, so rasch wie möglich alle normativen Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu verabschieden. Wie die überwiegende Mehrheit der Staaten hat auch die Schweiz die Notwendigkeit unterstrichen, internationale Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus zu ratifizieren und vollumfänglich umzusetzen sowie der internationalen Zusammenarbeit neuen Schwung zu verleihen. Die Minister zeigten sich erfreut über die Annahme des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus am 15. Mai 2003. Ebenfalls begrüssten sie die Annahme der Richtlinien über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus durch das Ministerkomitee am 11. Juni 2002. Diese unter Vorsitz der Schweiz ausgearbeiteten Richtlinien beweisen, dass es möglich ist, die Anforderungen an den Schutz der Gesellschaft einerseits und den Schutz der Rechte und Grundfreiheiten Einzelner andererseits in Einklang zu bringen. Die von den Justizministern am Ende der Konferenz verabschiedete Resolution ersucht den Europarat um Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen, die den Einsatz spezieller Ermittlungsmethoden erleichtern und deren Wirksamkeit im Zusammenhang mit dem Terrorismus verstärken, aber gleichzeitig die grundrechtlichen Garantien vollumfänglich beachten. Sodann soll der Europarat Rechtsgrundlagen zur Verstärkung des Schutzes von Zeugen und reumütigen Tätern erarbeiten. Schliesslich haben die Justizminister die nähere Prüfung der Frage empfohlen, wie die Zuerkennung von Geldzahlungen an Opfer des Terrorismus und an deren Familien verbessert werden könnte.

Am meisten umstritten war der Vorschlag des Generalsekretärs, eine Allgemeine Konvention betreffend Terrorismus im Rahmen des Europarates auszuarbeiten.

Angesichts des Umstandes, dass zahlreiche Staaten es gar nicht als sinnvoll ansahen, dass der Europarat derartige Arbeiten
aufnimmt, brachte die Schweiz einen Kompromissvorschlag vor, der allseits Zustimmung fand: Auch wenn in erster Linie die UNO eine universelle Konvention ausarbeiten sollte, hindert dies nach Ansicht der Schweiz die Länder des Europarates nicht daran, unter sich über gewisse Punkte nachzudenken, etwa über eine Definition der Begriffe «Terrorismus» oder «terroristische Handlungen», über die Bestrafung des Aufrufs zu Gewalt oder die Verherrlichung des Terrorismus oder über die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit. Überdies würden solche Überlegungen in Verbindung stehen mit den grundlegenden Werten des Europarates: die Achtung der Menschenrechte und der Vorrang des Rechts. Die Staaten des Europarates werden zu prüfen haben, ob eine Allgemeine Konvention betreffend Terrorismus im Rahmen des Europarates gegenüber den derzeit in der UNO laufenden Bemühungen einen zusätzlichen Nutzen bringen könnte. Es liesse sich immerhin annehmen, dass die europäischen Arbeiten dazu beitragen könnten, die Verhandlungen in der UNO weiterzubringen, die derzeit mangels Übereinstimmung in wichtigen Punkten blockiert sind.

Der Beirat Europäischer Richterinnen und Richter (CCJE) gab eine Stellungnahme ab zu den Grundsätzen und Regeln, welche die für Richterinnen und Richter geltenden beruflichen Anforderungen bestimmen, und hob dabei besonders die Berufs215

pflichten, mit dem Beruf unvereinbare Verhaltensweisen sowie die Unparteilichkeit hervor.

Im Ad-hoc-Ausschuss der Rechtsberater (CAHDI) diskutieren die Rechtsberater in den Aussenministerien der Europaratsstaaten ein breites Spektrum völkerrechtlicher Fragen und aktueller Entwicklungen. Der Ausschuss wird in den Jahren 2003 und 2004 vom Schweizer Vertreter präsidiert.

Im Bereich des Datenschutzes hat der Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) Richtlinien über den Datenschutz im Rahmen der Videoüberwachung verabschiedet. Darin werden die Grundsätze aufgeführt, die beim Einsatz von Videoüberwachungstätigkeiten durch öffentliche Behörden oder durch private Personen zu berücksichtigen sind. Unter schweizerischem Vorsitz hat der beratende Ausschuss des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (STE 108) (T-PD) einen Leitfaden betreffend die Vertragsklauseln im Bereich der grenzüberschreitenden Datenflüsse angenommen.

Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument mit Blick auf die Datenübermittlung in Staaten, die kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

Die Schweiz als Gastland des Weltgipfels Informationsgesellschaft (WSIS) war eingeladen, in einer intersektoriellen Arbeitsgruppe, in der alle Abteilungen des Sekretariats sowie die Vorsitzenden der relevanten Lenkungsausschüsse vertreten waren, mitzuwirken, um den Beitrag des Europarates für den Gipfel auszuarbeiten.

Der E-Envoy des EDA vertrat die Schweiz in dieser Arbeitsgruppe, die zwischen März und Mai 2003 drei Sitzungen abhielt. Der Beitrag wurde vom Ministerkomitee am 19. Juni 2003 angenommen. Er stützte sich auf die Kernkompetenzen des Europarates und setzte Schwerpunkte in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, kulturelle Identität und sprachliche Vielfalt sowie der sozialen Dimension der Informationsgesellschaft (E-Inclusion) und E-Government. Über die Schweiz fanden Elemente dieses Beitrags Eingang in die Arbeitsdokumente des WSIS.

Die Expertengruppe IP1-S-EE hat zum Ziel, im Frühjahr 2004 juristische, organisatorische und technische Empfehlungen zum E-Voting fertig zu stellen. Die Schweiz arbeitet auf Grund ihrer Erfahrungen im Bereich E-Voting (Pilotprojekte in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich, Gesetzgebung im Bereich E-Voting) sehr aktiv
in der Expertengruppe mit: Ein Vertreter aus dem Kanton Genf präsidiert die technische Unterarbeitsgruppe, eine Vertreterin der Bundeskanzlei ist massgeblich an der Redaktion der juristischen und organisatorischen Empfehlungen beteiligt. Die Übernahme der Empfehlungen wird der Schweiz voraussichtlich keine Probleme bereiten, da sie zu einem grossen Teil bereits geltendem Recht in der Schweiz entsprechen beziehungsweise in den Pilotprojekten bereits berücksichtigt werden.

2002 hat das Ministerkomitee die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) ins Leben gerufen. Ihr Auftrag besteht darin, Mittel und Wege aufzuzeigen, mit denen die Effizienz der Justiz in den Mitgliedstaaten gesteigert werden kann. Das Tätigkeitsprogramm gliedert sich im Wesentlichen in Aktivitäten, die alle Mitgliedstaaten interessieren, sowie länderspezifische Themen. Zu letzteren gehört das von der Schweiz vorgeschlagene Thema der Mediation. Als Themen von allgemeinem Interesse wurden 2003 behandelt: die Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Evaluation der Effizienz der Justiz sowie das Problem der Verfahrensdauer, beschränkt auf zwei ausgewählte Aspekte (Verfahrensdauer in Scheidungsprozessen und Situation des Opfers im Strafverfahren).

216

2.6

Strafrechtsfragen

Das Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (STE 190) wurde am 15. Mai 2003 in Strassburg zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Schweiz gehört zu den ersten 30 Staaten, die das Protokoll an diesem Tag unterzeichnet haben. Dadurch bekräftigte sie ihre Entschlossenheit, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Das Protokoll entpolitisiert terroristische Delikte, damit die Täter ausgeliefert werden können, und ermöglicht es auf Einladung des Ministerkomitees auch Staaten, die dem Europarat nicht angehören, das Übereinkommen zu unterzeichnen. Am 9. Oktober 2003 hat die Schweiz auch das Zusatzprotokoll zur Konvention über Cyber-Kriminalität betreffend rassistische und fremdenfeindliche Straftaten im Internet (STE 189) unterzeichnet.

Ein Vertreter des Bundesamts für Justiz wurde für vier Jahre in das Büro des Europäischen Ausschusses für Strafrechtsfragen (CDPC) gewählt, der vom Ministerrat beauftragt ist, die Tätigkeit des Europarates in Strafrechtsfragen zu überwachen und zu koordinieren. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Umsetzung der Harmonisierung der Strafrechtspolitiken der Mitgliedstaaten, die Entwicklung der Kriminalitätspolitik in Europa, der Vollzug der verschiedenen Übereinkommen des Europarates, die Prüfung und die Umsetzung der Übereinkommen des Europarates im Bereich des Strafrechts und die Vorbereitung der europäischen Justizministerkonferenzen.

Ausserdem wurde eine Vertreterin des Bundesamts für Justiz zur Vizepräsidentin des Expertenausschusses für Strafrechtsfragen (PC-OC) gewählt. Der Europarat wird sich mit der Frage der allfälligen Notwendigkeit einer Anpassung der Auslieferungsinstrumente prüfen, nachdem der europäische Haftbefehl für die Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme von Frankreich, Italien und Österreich) am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist und ab dem 1. Mai 2004 auch für die neuen EUMitgliedstaaten gelten wird.

2.7

Flüchtlingsfragen

Im Jahr 2003 wurde der Vertreter der Schweiz im Ad-hoc-Expertinnen- und Expertenausschuss für rechtliche Aspekte des Territorialasyls, der Flüchtlinge und der Staatenlosen (CAHAR) in das Büro dieses Ausschusses gewählt.

Am 16. April 2003 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates die vom CAHAR vorgeschlagene Empfehlung über die Inhaftierung von Asylsuchenden.

Diese Empfehlung umschreibt einerseits die zulässigen Gründe für die Inhaftierung von Asylsuchenden, soweit diese mit ihrem Asylgesuch zusammenhängen, und sieht andererseits Behandlungsgarantien vor, die verschiedene Aspekte der Inhaftierung, wie Haftdauer, anzuwendendes Verfahren, Haftbedingungen und Auswirkungen der Haft auf das Asylgesuch, betreffen.

Im Laufe des Jahres 2003 überwies der CAHAR dem Ministerkomitee zudem einen neuen Empfehlungsvorschlag über den Begriff der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Zusammenhang mit dem Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Kriterien für die Anwendung des Flüchtlingsbegriffs auf Asylsuchende, die Verfolgungen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe geltend machen, zu 217

harmonisieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das äussere Erscheinungsbild einer Gruppe sich durch angeborene oder unveränderliche Eigenschaften definieren lässt oder wenn die Gruppe sich aus Personen zusammensetzt, die auf eine gemeinsame Geschichte oder gemeinsame Erlebnisse zurückblicken oder eine Eigenschaft gemeinsam haben, die sich entweder nicht verändern lässt oder die für ihre Identität, ihr Bewusstsein oder ihre Würde so wesentlich ist, dass sie nicht gezwungen werden dürfen, darauf zu verzichten.

Im Rahmen eines dringlichen Mandats wurde der CAHAR vom Ministerkomitee damit betraut, Leitlinien für die gute Praxis in den Ausweisungsverfahren auszuarbeiten.

2.8

Medienbereich

Das Ministerkomitee verabschiedete am 28. Mai 2003 eine Erklärung über die Freiheit der Kommunikation im Internet und eine Empfehlung über Massnahmen zur Förderung der demokratischen und sozialen Auswirkungen des digitalen Rundfunks und nahm am 10. Juli 2003 eine Erklärung und eine Empfehlung über die Verbreitung von Informationen in Bezug auf gerichtliche Verfahren durch die Medien an. Zudem verabschiedete er am 24. Juni 2003 eine politische Botschaft zum Weltgipfel über die Informationsgesellschaft.

Der Lenkungsausschuss für Massenkommunikationsmittel (CDMM) führte am 3. November 2003 in Rom eine Konferenz zum Digitalfernsehen in Europa unter dem Gesichtspunkt der Perspektiven für die Öffentlichkeit durch. Er arbeitet weiterhin aktiv an der Vorbereitung der 7. Ministerkonferenz über die Massenkommunikationspolitik, die im November 2004 in der Ukraine stattfinden soll.

Die Schweiz ist in fünf Arbeitsgruppen sowie im Büro des CDMM ad personam vertreten.

Der Vertreter der Schweiz informierte regelmässig über den Stand der Vorbereitungen für den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft in Genf (10.­12. Dez.

2003) und forderte die Mitgliedstaaten und den Europarat auf, ihre Beiträge zur politischen Erklärung und zum Aktionsplan einzubringen, die für diesen Anlass geplant sind.

Die Expertengruppe für Online-Dienste und Demokratie (MM-S-OD) befasste sich mit verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit illegalen und schädlichen Inhalten auf dem Internet, dem Umgang mit dem Internet und dem demokratischen Potenzial der neuen Kommunikationsmittel. Er befasste sich auch mit dem Entwurf einer Empfehlung über das Gegendarstellungsrecht in Onlinemedien. Ferner prüfte er einen Entwurf für eine Stellungnahme zur Rolle der Medien bei der Förderung von Demokratie und Mitwirkung in der Informationsgesellschaft. Diese Arbeiten sollten eine bessere E-Governance ermöglichen, indem die Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion über öffentliche Angelegenheiten beteiligt werden.

Die Expertengruppe über die Meinungsäusserungsfreiheit und andere Grundrechte (MM-S-FR) arbeitete weiter am Entwurf für eine Erklärung über die Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf Wahrung des Privatlebens. Auf Grund des Beitrags des Expertenausschusses für Medien und Terrorismus (AP-MT) konnte zudem am Entwurf der Erklärung über die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit bei der Bekämpfung des Terrorismus weitergearbeitet und der Entwurf der Erklä218

rung über die Freiheit der politischen Diskussion in den Medien fertig gestellt werden.

Die Expertengruppe für die Auswirkungen des digitalen Rundfunks auf den sozialen Bereich und die Demokratie (MM-S-DB) setzte die Prüfung des Entwurfs für eine Empfehlung über die Exklusivrechte und das Recht der Öffentlichkeit auf Information fort.

Auf Grund der Schlussfolgerungen des Expertenausschusses für Medienvielfalt (AP-MD) fand im CDMM ein Meinungsaustausch zu den laufenden Arbeiten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines internationalen Instruments über die kulturelle Vielfalt statt. Dabei wurde hervorgehoben, wie wichtig die Erwähnung der Rolle der Medien ist.

Zum Vorentwurf einer Empfehlung über das Recht auf Auszüge von wichtigen Ereignissen, bei denen Exklusivrechte für das Fernsehen in einem grenzüberschreitenden Zusammenhang bestehen, wurden Änderungsanträge eingereicht, die vom Ständigen Ausschuss für das grenzüberschreitende Fernsehen geprüft werden. Bis jetzt haben 26 Länder, darunter auch die Schweiz, das Übereinkommen ratifiziert.

Schliesslich bereitet der Bundesrat gegenwärtig eine Botschaft im Hinblick auf die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (STE 178) vor.

Der Lenkungsausschuss von Eurimages verteilt Gelder für europäische Koproduktionen, Filmverleiher und Kinosäle. Es finden insgesamt fünf Sitzungen pro Jahr statt. Anlässlich der ersten drei Sitzungen erhielten fünf Schweizer Koproduktionen finanzielle Unterstützung in der Höhe von 1 687 033 Euro. Auf Schweizer Produzenten entfiel ein Anteil von 665 701 Euro. Die Schweizer Verleihfirmen wurden an den ersten drei Sitzungen für 14 Filme mit 121 800 Euro unterstützt. Zusammen mit der Unterstützung für die Betreiber von Kinosälen in der Höhe von rund 100 000 Euro flossen bereits 887 501 Euro in schweizerische Filmbetriebe. Mit den noch ausstehenden zwei Sitzungen besteht die berechtigte Hoffnung, dass der finanzielle Unterstützungsbeitrag der Schweiz für Eurimages, der sich jährlich auf 914 694 Euro beläuft, in schweizerische Projekte und Schweizer Betriebe zurückfliesst.

Im Berichtsjahr hat Eurimages Mazedonien als 29. Mitglied aufgenommen.

2.9

Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die 10. Plenartagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) hat vom 20. bis 22. Mai 2003 in Strassburg stattgefunden. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des St. Galler Regierungsrats Hans Ulrich Stöckling. Der Kampf gegen den Terrorismus, die Gewalt an Schulen, die Rolle der Regionen und Hauptstädte im Europa der Zukunft, Massnahmen zur aktiven Beteiligung junger Menschen am Gemeindeleben sowie das Thema Beschäftigung und verletzliche Gruppen standen im Mittelpunkt der Sitzung. Der Kongress befasste sich auch mit dem aktuellen Stand der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Aserbaidschan, Portugal und Belgien. Die Regionalkammer bekräftigte erwartungsgemäss ihre Präferenz für die Annahme der Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung als internationale Konvention. Diese Haltung entspricht der von der Schweiz im Lenkungsausschuss für Gemeinde- und Regionaldemokratie des 219

Europarates (CDLR) vertretenen Auffassung. Ausserdem wählte der Kongress in der Person von Ulrich Bohner, Deutschland, einen neuen Generalsekretär als Nachfolger des Schweizers Rinaldo Locatelli, der in den Ruhestand trat.

Am 26. Februar 2003 hat die Schweiz das Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit (STE 169) ratifiziert. Dieses Protokoll trat am 27. Mai des gleichen Jahres für unser Land in Kraft.

Am 2./3. Oktober 2003 fand in Krakau eine internationale Konferenz über die Erweiterung der EU um die zehn Beitrittsländer (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) und deren Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit statt. Dank den Bemühungen der Schweizer Botschaft in Warschau konnte die Schweiz an der Konferenz teilnehmen. Die verschärfte Kontrolle an den neu entstehenden Aussengrenzen (sukzessive Umsetzung des Schengen-Vertrages) weckt Besorgnis. Andererseits könnten diese neuen Grenzen eine Chance für die aussereuropäischen Nachbarländer darstellen: Neue Möglichkeiten ergeben sich durch die Gemeinschaftsprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Bereits im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr hatte die Schweiz die Präsidentschaft des Expertenausschusses über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit inne.

Eine positive Entwicklung ist bezüglich eines Beitritts der Schweiz zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (STE 122) feststellbar. Anliegen der Kantone betreffend die direkte Anwendung der Charta sowie die Frage, ob die in der Charta verwendeten Begriffe wie «Verfassung», «Gesetz» und «Gesetzgebung» sich auf Bundes- oder kantonales Recht beziehen, werden vom Bundesrat in der Botschaft beantwortet.

3

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

3.1

Migrationsfragen

Als eine der wichtigsten Folgearbeiten der 7. Konferenz der für Migrationsfragen zuständigen Minister (Helsinki, Sept. 2002) waren der Lenkungsausschuss für Migrationsfragen (CDMG) und sein Büro schwerpunktmässig damit beschäftigt, ein politisches Forum zu schaffen. Dieses hat insbesondere die Aufgabe, den Dialog und die Zusammenarbeit der Zielländer mit den Ursprungs- und Transitländern zu fördern. Um die Möglichkeiten einer konkreten Zusammenarbeit auszuloten, wurde ein Tag der letzten Tagung des CDMG (Rotterdam, Dez. 2003) für den Dialog mit Vertretern von sechs migrationsrelevanten Urprungs- und Transitländern reserviert.

3.2

Raumordnungspolitische Zusammenarbeit

Im Hinblick auf die Vorbereitung der 13. Tagung der Europäischen Raumordnungsministerkonferenz (CEMAT) organisierte der Europarat zwei Seminare. Das erste Seminar fand am 26./27. März 2003 in Budapest statt und hatte die «Verstärkung der sektorenübergreifenden Beziehungen im Rahmen der nachhaltigen Raumentwicklung» zum Thema. Im Vordergrund stand die Notwendigkeit, die intersekto220

rielle Zusammenarbeit unter Einbezug horizontaler und vertikaler Kooperation und mit integrierten Massnahmen zur nachhaltigen Raumentwicklung zu fördern. Angesichts der jüngsten schweren Überschwemmungen in Europa war Ziel des zweiten Seminars vom 30. Juni 2003 in Wroclaw (Polen), die Naturkatastrophen im Rahmen der nachhaltigen Raumentwicklung ­ und insbesondere den Hochwasserschutz ­ zu thematisieren. In diesem Zusammenhang wurde die Raumplanung als besonders nützliches Instrument anerkannt, um die Errichtung von menschlichen Siedlungen in gefährdeten Gebieten zu verhindern und natürliche Retentionsflächen vorzusehen, welche die Hochwasserschäden begrenzen.

2003 war das Jahr der 13. CEMAT-Ministerkonferenz, die am 16./17. September 2003 in Ljubljana stattfand. Als logische Fortsetzung der von der Konferenz in Hannover im Jahr 2000 verabschiedeten Leitlinien befasste sich die Konferenz mit der Umsetzung von Strategien und Visionen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent. Zum Abschluss der Konferenz verabschiedeten die Minister die «Erklärung von Ljubljana», die sich auf die territoriale Dimension der nachhaltigen Entwicklung konzentriert. Die Erklärung von Ljubljana ermutigt die Mitgliedstaaten des Europarates insbesondere dazu, die Rolle der Raumordnung in ihrer nationalen Politik der nachhaltigen Entwicklung zu stärken und die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zu fördern, ohne die transnationale Kooperation zu vergessen. An der 13. Session wurde die CEMAT als geeignete Plattform für die Diskussion von Problemen der nachhaltigen Raumentwicklung auf europäischer Ebene anerkannt.

3.3

Sozialpolitik

Die 2. Konferenz der europäischen Minister für die Integration behinderter Personen fand am 7./8. Mai 2003 in Malaga statt und war dem Thema «Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen: Verfolgung einer kohärenten Politik für und dank einer umfassenden Beteiligung» gewidmet. Die Minister sprachen sich insbesondere dafür aus, gegen die Diskriminierung Behinderter zu kämpfen und ihnen Unterstützung für eine möglichst autonome Lebensführung zu bieten. Ein besonderer Schwerpunkt wurde im Bereich der Integration von behinderten Frauen und Personen mit erhöhten Pflegebedürfnissen gesetzt. Es wurden Schritte auf dem Weg zu einem europäischen Aktionsplan für behinderte Personen festgelegt, der von allen Mitgliedstaaten gemeinsam erarbeitet werden soll.

Am 24. September 2003 hat das Ministerkomitee die Empfehlung über die Verbesserung des Zugangs zu sozialen Rechten verabschiedet. Diese Empfehlung knüpft an die Schlusserklärung der Konferenz über den Zugang zu sozialen Rechten an, die im November 2002 in Malta stattfand. Die Staaten werden angehalten, unter Berücksichtigung bestimmter Grundsätze Strategien zu entwickeln, um den Zugang zu sozialen Rechten zu erleichtern. Die Einrichtung von sozialen Diensten, die über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen verfügen und auf die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer ausgerichtet sind, eine effiziente Information der Bürgerinnen und Bürger sowie die Unterstützung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten sind einige der Richtlinien, die im Anhang der genannten Empfehlung aufgeführt sind.

221

Das Forum für Kind und Familie hat seine Arbeiten zu den Themen Demokratie und Partizipation von Kindern in der Gesellschaft, gefährdete Kinder und Pflegekinder sowie Gewalt gegen Kinder beendet. Neben den von den verschiedenen Arbeitsgruppen verfassten Schlussberichten ist ein Entwurf für eine Empfehlung über die Rechte von fremdplatzierten Kindern erarbeitet worden. Der Europäische Ausschuss für den sozialen Zusammenhalt (CDCS) hat im November 2003 beschlossen, das Mandat des Forums zu verlängern, und hat sein Büro beauftragt, ein Mandat für ein neues Expertenkomitee zum Thema Kind und Familie zu erstellen. Das neue Komitee soll sich in erster Linie mit der Aufgabe der Eltern befassen, ihre Kinder bei der vollen Entfaltung ihres Potenzials zu unterstützen. Dieses Thema könnte zum Thema der Europäischen Familienministerkonferenz 2005 werden.

3.4

Gesundheitswesen

Die 7. Konferenz der europäischen Gesundheitsminister fand am 12./13. Juni 2003 in Oslo statt. Sie war dem Thema «Gesundheit, Menschenwürde und -rechte: Rolle und Verantwortung der Gesundheitsminister im Hinblick auf die Herausforderungen des neuen Jahrtausends» gewidmet. Behandelt wurden insbesondere die Auswirkungen der gesellschaftlichen Veränderungen sowie der technologischen Errungenschaften auf die Gesundheit und die Menschenrechte. Es wurde eine Schlusserklärung, an der die Schweiz aktiv mitgearbeitet hat, verabschiedet und die Staaten verpflichteten sich, bei der Erarbeitung von Gesundheitspolitiken die Gesundheit und die Menschenrechte zu fördern.

Im Europäischen Komitee für Gesundheit (CDSP) sind in den Bereichen Transplantation und Organhandel Arbeiten im Gang, und die Schweiz hat sich aktiv an der Erarbeitung von Empfehlungsentwürfen beteiligt. An ihrer Sitzung vom Juni 2003 genehmigte die CDSP eine Empfehlung über die Palliativpflege, die als Grundlagendokument für die Konferenz in Oslo diente.

Das Ministerkomitee verabschiedete am 19. Juni 2003 die vom Komitee für öffentliche Gesundheit des Teilabkommens (CD-P-SP) erarbeitete Resolution über Tätowierungen und Permanent-Make-up.

Zur 4. Auflage der Europäischen Pharmakopöe, die 2002 erschienen ist, wurden drei Nachträge in Kraft gesetzt. Sie enthalten über 2000 Texte zu Arzneimitteln und deren Qualitätsprüfung und gelten für alle 31 Unterzeichnerstaaten des «Übereinkommens über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe». Zum 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Übereinkommens wird für 2004 eine internationale Konferenz in Budapest mit Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Behörden und Wissenschaft geplant.

Im Jahr 2003 befassten sich die Ständigen Berichterstatter der Kooperationsgruppe zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Drogenhandels («Groupe Pompidou») mit den Vorbereitungsaufgaben zur dreijährlichen Ministerkonferenz, die im Oktober in Dublin stattfand. Die Schweiz war mit einer von Bundespräsident Pascal Couchepin geleiteten Delegation vertreten. Die Ministerkonferenz stand unter dem Motto «Neue Herausforderungen in der europäischen Drogenpolitik». Zudem wurde über die Implementierung des Arbeitsprogramms 2000­2003 in den Mitgliedstaaten Bericht erstattet und über die Rolle der Gruppe im Kontext der EUOsterweiterung diskutiert. Die Konferenz endete mit der Verabschiedung des neuen, 222

für die nächsten drei Jahre geltenden Arbeitsprogramms und einer politischen Deklaration, die den neuen Herausforderungen in der Drogenpolitik Rechnung tragen. Schweizer Expertinnen und Experten haben aktiv an den Diskussionsgrundlagen für die beiden Konferenz-Subthemen «Poly-Drogenkonsum» und «evidenzgestützte Strategien» mitgearbeitet.

3.5

Tierschutz

Auf Grund eines Entscheids des Ministerkomitees, im Europarat andere vordringliche Aktivitäten zu entwickeln, sind die Tätigkeiten im Tierschutzbereich für das Berichtsjahr reduziert worden und sollen es auch im Jahr 2004 bleiben.

Das Ministerkomitee hat am 11. Juni 2003 anlässlich seiner 843. Sitzung das revidierte Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren bei internationalen Transporten (wird STE 65 ersetzen) verabschiedet und am 6. November 2003 zur Unterzeichnung eröffnet. Die Schweiz wird das Übereinkommen voraussichtlich 2004 unterzeichnen. Die Arbeiten der Expertinnen und Experten zu den technischen Protokollen (Anhänge zum Übereinkommen) und zu den Empfehlungen wurden unter schweizerischem Vorsitz weitergeführt, allerdings in reduzierter Form.

Die Revision von Anhang A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen und anderen Versuchszwecken (STE 123) wird sich angesichts der politischen und administrativen Änderungen weiterhin verzögern. Wann eine multilaterale Konsultation nun tatsächlich stattfinden wird, ist unklar. Die Empfehlungen für Nagetiere, Kaninchen, Hunde und Katzen, die zur Abstimmung bereit sind, werden in den kommenden Sitzungen nicht mehr traktandiert, damit an den Empfehlungen zu Affen, landwirtschaftlichen Nutztieren, Frettchen, Amphibien und Reptilien, Fischen und Vögeln, trotz Einschränkungen speditiv weitergearbeitet werden kann.

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (STE 87) hat die Revision der Empfehlungen zur Schweinehaltung beendet; die Verabschiedung fand an der Plenarsitzung im November statt. Das Ergebnis entspricht dem heute geltenden EU-Recht, das aus Schweizer Sicht in wichtigen Punkten nicht dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand entspricht. Auf Grund der geänderten Prioritäten des Europarates muss die Arbeit des Ausschusses im Berichtsjahr und im Jahr 2004 halbiert werden. Die Ausarbeitung der neuen Empfehlungen zur Kaninchenhaltung und zur Haltung von Fischen in Fischzuchten wird dadurch stark verzögert.

3.6

Umwelt- und Naturschutz

Am 29. Januar 2003 hat sich der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarates auf dem Gebiet der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) unter schweizerischem Vorsitz und in Koordination mit der Tagung des Rates für die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (STRA-CO) am UNO-Sitz in Genf getroffen.

223

Neben der Verabschiedung der «Europäischen Bodencharta» und des «Verhaltenskodexes für die Berücksichtigung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt in Verkehrsinfrastrukturen» bereitete der Ausschuss vor allem die 5. Paneuropäische Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» vor, die dann im Mai 2003 in Kiew (Ukraine) stattfand. So wurde der Resolution zur biologischen und landschaftlichen Vielfalt, die von der 5. Paneuropäischen Ministerkonferenz verabschiedet wurde, eine «Erklärung zum Paneuropäischen Ökologischen Netzwerk» angehängt. Diese Erklärung verlangt, dass bei der Vernetzungsarbeit die Grundkomponenten des Paneuropäischen Ökologischen Netzwerkes (PEN) bis 2006 identifiziert und auf europäischen Hinweiskarten eingetragen werden sollen. Bis 2008 sollte das PEN zu einem Lenkungsinstrument für die Raumplanung und andere sektorielle Wirtschaftstätigkeiten mit räumlichen Auswirkungen werden.

Der CO-DBP hat zudem seine Zustimmung zur Einleitung einer Aktion zum Schutz der geologischen Substanz erteilt und das Projekt der «Europäischen Charta der Prinzipien für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung» geprüft, das die künftigen Prioritäten des Europarates in diesem Bereich steuern soll.

Der STRA-CO tagte am 30./31. Januar 2003 in Genf (UNO). Der Höhepunkt dieser Sitzung ­ für den sich die Schweiz kräftig eingesetzt hat ­ war die Vorbereitung einer Resolution über die biologische und landschaftliche Vielfalt, die von den Ministern an der 5. Paneuropäischen Ministerkonferenz verabschiedet wurde. Diese Resolution wiederholt und betont die Bedeutung des Engagements der letzten Konferenz der Vertragsparteien der Konvention über die biologische Vielfalt (Den Haag, 7.­19. April 2002), durch das der Rückgang der Biodiversität bis 2010 gestoppt werden soll. Zur Erreichung dieses Ziels engagieren sich die Länder der paneuropäischen Region in der Resolution von Kiew, konkrete und aufeinander abgestimmte Aktionen nach einem genauen Kalender durchzuführen. Beispiele: ­

Bis 2006 sollen wertvolle Naturgebiete in den landwirtschaftlichen Ökosystemen identifiziert werden, damit sie spätestens ab 2008 so bewirtschaftet werden, dass die biologische Vielfalt respektiert wird. Bis zum gleichen Zeitpunkt sollen auch die landwirtschaftlichen Subventions- und Anreizprogramme den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt berücksichtigen.

­

Bis 2008 soll auf paneuropäischer Ebene die Konvention über die biologische Vielfalt über das Aktionsprogramm umgesetzt werden, das von den Ministerkonferenzen über den Schutz der Wälder in Europa vereinbart wurde. Bei dieser Umsetzung soll der von der Konvention über die biologische Vielfalt festgelegte Ansatz durch Ökosysteme integriert werden.

Auf Initiative der Schweiz ist eines der wichtigen Ziele, das bis 2008 erreicht werden soll, die Förderung von Partnerschaften mit verschiedenen Finanzinstitutionen und die Erschliessung von öffentlichen und privaten Finanzinvestitionen zu Gunsten der Biodiversität in Europa. Weitere Ziele der Resolution von Kiew über die biologische Vielfalt betreffen die Europäische Strategie für nichtheimische Arten mit starker Ausbreitungskraft, das Monitoring der Biodiversität und Indikatoren. In dieser Resolution haben sich die Minister zudem verpflichtet zu prüfen, ob 2005 eine gemeinsame Ministerkonferenz der Landwirtschafts- und Umweltminister über das Thema Landwirtschaft und biologische und landschaftliche Vielfalt durchgeführt werden kann.

224

Der Rat für die Paneuropäische Strategie hat auch einen Kooperationsrahmen mit dem Prozess der Ministerkonferenz über den Schutz der Wälder in Europa und ein Arbeitsprogramm für 2003 mit Prioritäten verabschiedet, die mit der Konvention über die biologische Vielfalt harmonisiert wurden.

Die Europäische Landschaftskonvention setzt sich zum Ziel, den Schutz, die Pflege und die Gestaltung der Landschaft in stadtnahen, städtischen und natürlichen Gebieten zu fördern, die Landschaft in die Sektorenpolitik zu integrieren und geschädigte Landschaften wieder herzustellen. 2003 hatte die Schweiz das Präsidium der Konvention inne. Auf nationaler Ebene wurden die Vorbereitungsarbeiten für die für 2004 vorgesehene Ratifikation weitergeführt.

Die 22. Tagung der Vertragsparteien (Ständiger Ausschuss) des Berner Übereinkommens hat im Dezember 2002 beim Europarat in Strassburg stattgefunden. Georgien, das sein Ratifikationsverfahren in Angriff genommen hat, sollte schon bald zu den übrigen Vertragsparteien stossen.

Die Schweiz hat ihren Vierjahresbericht (1997­2000) über die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene, insbesondere in den Bereichen des Artenschutzes und der bedrohten Ökosysteme, eingereicht und damit den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Folge geleistet.

Die Schweizer Delegation hat auch über den Stand der Arbeiten betreffend das «Netzwerk Smaragd» (BUWAL, Schriftenreihe UMWELT Nr. 347, Bern 2003) und über das «Nationale ökologische Netzwerk» (BUWAL-Faltblatt, DIV-8007, Bern 2003), ein Element des zukünftigen PEN, berichtet.

Auch die spezielle Situation der Präsenz des Wolfes in der Schweiz wurde im Rahmen der provisorischen Leitlinien des «Konzepts Wolf Schweiz» vorgestellt. Eine Tagung einer Expertengruppe der Berner Konvention fand im Mai 2003 im sanktgallischen Amden statt, um eine Standortbestimmung über Status und Schutz der alpinen Luchspopulation (SCALP) vorzunehmen.

Als Folge der durch den Untergang des Öltankers «Prestige» verursachten Umweltkatastrophe hat der Ständige Ausschuss eine «Erklärung» verabschiedet, in der die Staaten aufgerufen werden, wirksame Schutzmassnahmen gegen solche Umweltschäden zu treffen.

3.7

Entwicklungsbank des Europarates

Bestärkt durch die sehr breite Beteiligung ihrer Mitgliedsländer an der 5. Kapitalerhöhung, die eine Stärkung Ihrer finanziellen Struktur erlaubte, hat die Entwicklungsbank des Europarates im Jahre 2003 ihre Politik der freiwilligen Beschränkung des Geschäftsvolumens fortgesetzt. Dabei konnte sie den Akzent auf den Mehrwert ihrer Interventionen sowie auf die Vertiefung ihrer sozialen, geografischen und sektoriellen Prioritäten setzen. Im Berichtsjahr beteiligte sie sich an 42 neuen Projekten im Gesamtwert von 2,1 Milliarden Euro. 26 Prozent davon entfielen auf Darlehen zu Gunsten der Transitionsländer.

225

3.8

Nord-Süd-Dialog

Das Europäische Zentrum für Interdependenz und Solidarität (Nord-Süd-Zentrum) führte Tätigkeiten im Rahmen des Dreijahresprogramms 2002­2004 durch. Die meisten gingen aus Initiativen hervor, die 2002 lanciert worden waren. Andere wurden aufgenommen, um neuen Entwicklungen sowie den Vorgaben des Generalsekretärs des Europarates im Gefolge der Attentate vom 11. September 2001 Rechnung zu tragen. Wie in der Vergangenheit besitzt das Programm drei Achsen: globales Lernen im Bildungsbereich; politischer Dialog; Multimedia-Strategie.

Die Parlamentarische Versammlung, der unter anderem ein von Nationalrat Claude Frey für den Wirtschaftsausschuss ausgearbeiteter Bericht vorlag, verabschiedete eine Empfehlung (Nr. 1616) über das Zentrum und seinen Beitrag zur Zusammenarbeit für die Entwicklung im 21. Jahrhundert. Darin regt sie verschiedene Massnahmen an, mit denen die Aktion des Zentrums verbessert und sein Image verbessert werden sollen. Das Sekretariat und die statutarischen Organe des Zentrums gingen daran, diese Anregungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dasselbe übrigens mit den Schlussfolgerungen des internen Audit über das Zentrum tun.

Trotz den Anstrengungen, die vom Sekretariat unternommen wurden, erfolgte 2003 kein neuer Beitritt. Die Mitgliedstaaten haben sich noch nicht auf eine Position über die Bedingungen geeinigt, unter denen ein Nichtmitgliedstaat des Europarates Vertragspartei des Teilabkommens des Zentrums werden könnte.

Auf Ende des Berichtsjahres trat die Schweiz gemäss dem unter den Mitgliedstaaten vereinbarten Rotationssystem für den Zeitraum von zwei Jahren aus dem Exekutivrat zurück. Die Gruppe, der sie angehört, wird durch die Niederlande vertreten.

4

Kultureller Zusammenhalt und Pluralismus der Kulturen

4.1

Kultur und Denkmalpflege

Im Kulturbereich war das Jahr 2003 geprägt vom Treffen der Kulturminister in Kroatien (20.­22. Okt. 2003), in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten des Europäischen Rates ihren Willen bekräftigten, hinsichtlich des interkulturellen und interreligiösen Dialogs mit dem Ziel der Konfliktprävention aktiv zu werden. Die Schweiz beabsichtigt, die verschiedenen sich daraus ergebenden Projekte zu unterstützen, im Bewusstsein, dass es über den Kulturaustausch möglich sein wird, nicht nur eine Präventionspolitik zu führen, sondern auch eine friedensorientierte Antwort auf aktuelle Konflikte zu geben. Zudem hat die Schweiz im Rahmen des Programms STAGE am Ministertreffen von Antalya teilgenommen, das zum Ziel hat, die Länder des Südkaukasus in der Entwicklung ihrer Kulturpolitik zu unterstützen. Im Moment ist die Diskussion darüber im Gang, ob eine Fortführung des Programms sich als sinnvoll erweist.

Das Bundesamt für Kultur hat am «First Joint Meeting European and World Heritage Network» teilgenommen, das vom 7. bis 9. Mai 2003 in Nikosia stattfand. In diesem Rahmen wurde das Projekt HEREIN, das vom Europarat lanciert worden war, diskutiert. Sobald diese Plattform für schützenswerte Objekte über das Internet eingerichtet und zugänglich ist, wird sie eine vollständige Informationspalette zu geografischen, historischen, rechtlichen und technischen Daten liefern können. Es ist 226

wichtig, dass die UNESCO an HEREIN beteiligt wird, damit auch die Daten des Welterbes aufgenommen werden können. Die europäischen Länder und Nordamerika müssen in diesem Zusammenhang ihre Daten bis 2005/06 liefern. Dies gilt auch für die Schweiz. Die deutschsprachigen Länder (Deutschland, Österreich und die Schweiz) haben sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Übersetzungen zu koordinieren.

Im Lenkungsausschuss für das Kulturerbe (CDPAT), in dem die Schweiz im Präsidium vertreten ist, konzentrierten sich die Tätigkeitsschwerpunkte auf die Vorarbeiten für eine Rahmenkonvention über Heimatschutz und Denkmalpflege sowie auf das Projekt HEREIN.

4.2

Erziehungs- und Hochschulwesen

Der Leitende Ausschuss für höheres Bildungswesen und Forschung (CD-ESR) hat 2003 seine zweite Plenarversammlung abgehalten. Der Leiter der Schweizer Delegation im CD-ESR wurde für eine einjährige Amtsdauer zum Vizepräsidenten des Büros des CD-ESR gewählt.

Der CD-ESR wirkte weiterhin an den Umsetzungsarbeiten der Bologna-Deklaration im Bereich Anerkennung der Qualifikationen, Qualitätssicherung und Mobilität mit.

Als Diskussionsbeitrag zur Internationalisierung des Hochschulbereichs und zum GATS-Abkommen hat das Büro des CD-ESR zwei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen: die eine steht unter Schweizer Leitung und befasst sich mit dem höheren Bildungswesen und der Forschung als Aufgabe der öffentlichen Hand, die andere bearbeitet Fragen der Steuerung und Führung des Hochschulwesens.

Am 23. September 2003 wurde die Schweiz als Mitglied in das Büro des Lenkungsausschusses Bildung (CD-ED) gewählt.

Vom 2. bis 4. Oktober 2003 organisierte die Schweiz in Luzern ein internationales Kolloquium zum Thema «Demokratie ist lernbar», das den Transfer der zentralen Erkenntnisse des Projektes «Education à la citoyenneté démocratique et aux droits de l'homme» (staatsbürgerliche Erziehung zur Demokratie und zu den Menschenrechten) beabsichtigte. Dieses Kolloquium wurde vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, mit Unterstützung des EDA und des Europarates, finanziert.

Im Anschluss an die Resolution der Erziehungsminister des Europarates entschieden die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, ab 2004 in den Schweizer Schulen einen «Tag des Gedenkens an den Holocaust und der Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit» durchzuführen. Das Datum des 27. Januars wurde in Erinnerung an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945 gewählt. Der Vorschlag, einen solchen Tag einzuführen, geht zurück auf Projekte des Europarates über Europas Geschichte im 20. Jahrhundert und deren Bezug zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie.

Die Schweiz beteiligte sich an den Workshops des Europäischen Fremdsprachenzentrums (EFZ) des Europarates in Graz, namentlich am Projekt «Eveil aux langues/Begegnung mit Sprachen», wo es um die Sensibilisierung für Mehrsprachigkeit und Interkulturalität ab dem frühesten Kindesalter geht. Diese Arbeiten sind in ein schweizerisches Projekt, an dem sich alle vier Sprachregionen beteiligen, eingeflos-

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sen. Eine entsprechende Publikation seitens der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) ist vorgesehen.

Vom 10. bis 12. November 2003 nahm eine schweizerische Delegation unter der Leitung von Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling, Präsident der EDK, an der 21. Ständigen Konferenz der europäischen Erziehungsminister zum Thema «Interkulturelle Erziehung: Umgang mit Vielfalt, Stärkung der Demokratie» in Athen teil.

4.3

Jugend

Nach der 6. Konferenz der für Jugendfragen zuständigen europäischen Minister und Ministerinnen vom November 2002 lag der Schwerpunkt im Berichtsjahr auf der Ausarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien für die nationalen Jugendpolitiken.

Zu diesem Zweck wurde ein entsprechendes Expertengremium eingesetzt, dessen Schlussbericht lag Ende 2003 vor.

Die Schweiz hat sich auch im transversalen Projekt 2 «Antworten auf die tägliche Gewalt in einer demokratischen Gesellschaft» engagiert. Gewalt ist kein jugendspezifisches Problem, Jugendliche sind jedoch ­ vorwiegend als Opfer, aber auch als Täter ­ mit dieser Problematik konfrontiert. Hintergrund für die Lancierung dieses Projektes ist die Feststellung, dass Gewaltphänomene in vielen Mitgliedstaaten die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die parlamentarische Demokratie bedrohen können. Ziel ist die Publikation eines Schlussberichts im Jahr 2004 mit Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten bezüglich politischer, strategischer und praktischer Instrumente für die Gewaltprävention im Alltag.

4.4

Sport

2003 war ein Jahr der Konsolidierung, der Fortführung begonnener Arbeiten und der Vorbereitung auf Aktivitäten des kommenden Jahres. Die Schweiz engagierte sich erneut massgeblich in der Dopingbekämpfung. Sie unterzeichnete am 28. Februar 2003 das Zusatzprotokoll zur Dopingkonvention (STE 189). Am 12. November genehmigte der Bundesrat die entsprechende Botschaft, die 2004 von den Räten behandelt wird. Ziel ist die Ratifizierung 2004. In diesem Zusatzprotokoll wird erstmals auf die wichtige Rolle der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hingewiesen. Damit erhält die WADA die Möglichkeit, in den Mitgliedstaaten selber Kontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Abstimmung mit den Tätigkeiten der WADA erfolgt jeweils im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der Begleitenden Folgegruppe zur Dopingkonvention.

Anlässlich einer Diskussion von Expertinnen und Experten unter Leitung der UNESCO unterstützte die Schweiz die Schaffung eines Internationalen Abkommens gegen Doping im Sport auf der Basis der Europaratskonvention. Die Verantwortlichen hoffen, dass dieses neue Instrument die zahlreichen bilateralen Abkommen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen ablösen wird.

Ein Schwerpunkt war die Vorbereitung der 10. Europäischen Sportministerkonferenz, die im Oktober 2005 in Budapest stattfinden wird. Hauptthema wird die «gute Regierungsführung im Sport» sein. Es wird um die Zusammenarbeit im globalisier-

228

ten Umfeld, um Sportpolitik und -gesetzgebung sowie um die Partnerschaft mit nichtstaatlichen Organisationen gehen.

Die Schweiz führte eine Evaluation im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Konvention gegen Gewalt an Sportanlässen durch.

5

Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

Im Berichtsjahr hat der Europarat den Schwerpunkt seiner Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Südosteuropa auf die Förderung der Dezentralisierung, der Lokalautonomie und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie auf die Erziehung zur demokratischen Staatsbürgerschaft gelegt. Die von der Schweiz finanziell unterstützten Projekte des Europarates im Arbeitstisch I des Stabilitätspakts für Südosteuropa (Demokratisierung und Menschenrechte) konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Es handelt sich um Projekte zur Überprüfung der Nichtdiskriminierung durch Gesetze und politische Massnahmen, zur Annahme und Umsetzung der geltenden internationalen Normen sowie zu bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit als Instrumente zur Förderung der guten ethnischen Beziehungen. Das von der Schweiz im Rahmen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) finanziell unterstützte «Network of National Associations of Local Authorities in South-Eastern Europe» (NALAS) ermöglichte es, den beteiligten Organisationen ein verbessertes Rollenverständnis auf regionaler Ebene zu entwickeln. Das Netzwerk ist eine erfolgreiche Plattform, um technische und finanzielle Unterstützung verschiedener wichtiger Geber, beispielsweise der Europäischen Kommission, zu mobilisieren, die lokale Demokratie zu fördern und die Qualität der Dienstleistungen ihrer Mitglieder, meistens Gemeinden, zu stärken. Das Projekt ist auch ein Erfolg in dem Sinne, dass es dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas und auch der Schweiz erlaubte, neue Arbeitsmethoden anzuwenden, welche die politische und die operationelle Ebene der Zusammenarbeit erfolgreich verknüpfen. Die Mitglieder haben beschlossen, das bis anhin informelle Netzwerk ab 2004 zu institutionalisieren. Die Schweiz hat sich bereits verpflichtet, ihre Unterstützung in den Jahren 2004 und 2005 fortzusetzen.

Das von der Schweiz im Rahmen des KGRE finanziell unterstützte Netzwerk der Verbindungsbüros für lokale Demokratie (ADL) in Südosteuropa, das zur Förderung der lokalen Demokratie, der Stärkung der Zivilgesellschaft und des interkulturellen Dialogs eingerichtet worden war, konnte im Berichtsjahr den zehnten Jahrestag seiner Gründung feiern. Ausserdem hat die Schweiz mit freiwilligen Beiträgen an Projekte des Europarates die Errichtung
eines Ausbildungszentrums für Richter und Staatsanwälte in Bosnien und Herzegowina sowie die Reform des Geschichtsunterrichts in der Republik Moldova finanziell unterstützt.

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Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Regierungen ­

Recommandation sur la promotion d'un tourisme attaché à la mise en valeur du patrimoine culturel dans les perspectives de développement durable R (2003) 1

­

Recommandation sur les services de proximité dans les zones urbaines défavorisées R (2003) 2

­

Recommandation sur la participation équilibrée des femmes et des hommes à la prise de décision politique et publique R (2003) 3

­

Recommandation sur les règles communes contre la corruption dans le financement des partis politiques et des campagnes électorales R (2003) 4

­

Recommandation sur les mesures de détention des demandeurs d'asile R (2003) 5

­

Recommandation pour améliorer l'accès à l'éducation physique et au sport des enfants et des jeunes dans tous les pays européens R (2003) 6

­

Recommandation sur la contribution du sport à l'atténuation des conséquences des catastrophes humanitaires: «Ballons rouges» R (2003) 7

­

Recommandation sur la promotion et la reconnaissance de l'éducation non formelle des jeunes R (2003) 8

­

Recommandation sur des mesures visant à promouvoir la contribution démocratique et sociale de la radiodiffusion numérique R (2003) 9

­

Recommandation sur la xénotransplantation R (2003) 10

­

Recommandation sur la mise en place de procédures d'inactivation des agents pathogènes pour les composants sanguins R (2003) 11

­

Recommandation relative aux registres des donneurs d'organes R (2003) 12

­

Recommandation sur la diffusion d'information par les médias en relation avec les procédures pénales R (2003) 13

­

Recommandation sur l'interopérabilité des systèmes d'information dans le secteur de la justice R (2003) 14

­

Recommandation sur l'archivage des documents électroniques dans le secteur juridique R (2003) 15

­

Recommandation sur l'exécution des décisions administratives et juridictionnelles dans le domaine du droit administratif R (2003) 16

­

Recommandation en matière d'exécution des décisions de justice R (2003) 17

­

Recommandation contenant un formulaire de transmission de demande d'assistance judiciaire à l'étranger à utiliser en vertu de l'Accord européen sur la transmission des demandes d'assistance judiciaire (STE 092) et de son Protocole additionnel (STE 179) R (2003) 18

­

Recommandation sur l'amélioration de l'accès aux droits sociaux R (2003) 19

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­

Recommandation concernant les nouveaux modes de traitement de la délinquance juvénile et le rôle de la justice des mineurs R (2003) 20

­

Recommandation concernant le partenariat dans la prévention de la criminalité R (2003) 21

­

Recommandation concernant la libération conditionnelle R (2003) 22

­

Recommandation concernant la gestion par les administrations pénitentiaires des condamnés à perpétuité et des autres détenus de longue durée R (2003) 23

­

Recommandation sur l'organisation des soins palliatifs R (2003) 24

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Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete vermitteln können Wichtigste Entwicklungen, Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Friedenspolitik und menschliche Sicherheit

Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Angelegenheiten, Sektion Menschenrechte und Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Abteilung Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik

Rassismusbekämpfung

EDI, Generalsekretariat, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus; EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Rechtliche Zusammenarbeit

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Angelegenheiten; EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung für internationale Rechtshilfe; EJPD, Bundesamt für Polizei; BK, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter; BK, E-Government; EDA, Politische Abteilung III, E-Envoy

Strafrechtsfragen

EJPD, Bundesamt für Justiz, Dienst für internationales Strafrecht; EJPD, Bundesamt für Polizei

Gleichstellung von Frau und Mann

EDI, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

Flüchtlingsfragen

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion humanitäre Politik und Migration; EJPD, Bundesamt für Flüchtlinge, Abteilung Recht und Internationales

Medien

EDA, Politische Abteilung III, E-Envoy; EJPD, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Abteilung Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; UVEK, Bundesamt für Kommunikation, Internationales; EVD, Wettbewerbskommission; EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Film

232

Gemeinden und Regionen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht; Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

Bevölkerung

EDI, Bundesamt für Statistik, Abteilung Bevölkerung und Beschäftigung

Migration

EJPD, Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, Sektion Internationales und Analysen

Raumplanung

UVEK, Bundesamt für Raumentwicklung, Internationale Angelegenheiten

Soziale Fragen

EDI, Bundesamt für Sozialversicherung, Internationale Angelegenheiten und Zentralstelle für Familienfragen; EVD, seco, Internationale Arbeitsfragen

Gesundheit

EDI, Bundesamt für Gesundheit, Internationales

Tierschutz

EVD, Bundesamt für Veterinärwesen, Internationales/Forschungskoordination

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz

UVEK, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Entwicklungsbank des Europarates

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat; EFD, Eidgenössische Finanzverwaltung, Ausgabenpolitik

Nord-Süd-Dialog

EDA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Abteilung Politik, Planung und Multilaterales

Kultur

EDA, Politische Abteilung III, Sektion Kultur und UNESCO; EDI, Bundesamt für Kultur, Recht und Internationales

Denkmalschutz

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

Bildung und Hochschulwesen

EDI, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Jugend

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Kultur und Gesellschaft

Sport

VBS, Bundesamt für Sport

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Webseiten der Bundesverwaltung Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/intorg/eurco.html

Webseiten des Europarates Europarat www.coe.int

Parlamentarische Versammlung assembly.coe.int

Verträge des Europarates conventions.coe.int

Ministerkomitee www.coe.int/cm

Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) www.coe.int/cplre

Entwicklungsbank des Europarates www.coebank.org

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte www.echr.coe.int

Menschenrechte www.coe.int/Human_Rights

Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten www.coe.int/minorities

Konvention zum Schutz vor Folter www.cpt.coe.int/fr

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) www.coe.int/ecri

Venedig-Kommission www.venice.coe.int

Soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten www.social.coe.int

Kulturelle Zusammenarbeit www.coe.int/T/F/Coopération_culturelle

Stellen und Praktika in Strassburg www.coe.int/jobs

Nord-Süd-Zentrum www.nscentre.org

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