04.451 Parlamentarische Initiative Session in Flem/Flims Bericht des Büros des Ständerates vom 20. September 2004

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Durchführung der Herbstsession 2006 in Flem/Flims. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Büro beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

20. September 2004

Im Namen des Büros Der Präsident: Fritz Schiesser

2004-2042

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Übersicht Der Ständerat hat am 30. September 2003 eine Empfehlung von Ständerat Brändli angenommen, die Durchführung einer Session der eidgenössischen Räte im romanischen Sprachraum zu prüfen. Die bisherigen Sessionen ausserhalb von Bern haben einen wichtigen Beitrag zum Verständnis für Minderheiten sowie zur guten Verständigung unter den verschiedenen Sprachgemeinschaften geleistet. Mit der Durchführung einer Session in der romanischen Schweiz kann das Bundesparlament unserer vierten Landessprache, aber auch dem Berggebiet die Reverenz erweisen.

Der Kanton Graubünden steht der Durchführung einer Session der eidgenössischen Räte im romanischen Sprachgebiet sehr positiv gegenüber. Er schlägt als Tagungsort Flem/Flims in der Region Surselva vor. Die Abklärungen haben ergeben, dass Flem/Flims beste Voraussetzungen für die Durchführung einer Session bietet.

Unter Berücksichtigung der geplanten grossen Umbauarbeiten im Parlamentsgebäude drängt es sich auf, die Herbstsession 2006 ausserhalb von Bern abzuhalten.

Die dem Bund entstehenden zusätzlichen Kosten für die Durchführung der Herbstsession 2006 in Flem/Flims werden zu rund zwei Dritteln durch Einsparungen bei den Baukosten im Parlamentsgebäude durch den Auszug des Parlamentes für eine Session kompensiert.

Die Bundesversammlung kann mit einfachem Bundesbeschluss beschliessen, eine Session ausnahmsweise ausserhalb von Bern durchzuführen.

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Bericht 1

Entstehungsgeschichte

Der Ständerat hat am 30. September 2003 eine von allen Mitgliedern des Ständerates mitunterzeichnete Empfehlung von Ständerat Brändli angenommen, in Absprache mit dem Büro des Nationalrates die Durchführung einer Session der eidgenössischen Räte im romanischen Sprachraum zu prüfen. Als möglichen Zeitpunkt dafür wurde der Sommer 2006 genannt, da dann im Parlamentsgebäude intensive Umbauarbeiten vorgesehen sind.

Das Büro des Nationalrates hat die Idee einer erneuten Durchführung einer Session extra muros zunächst eher zurückhaltend aufgenommen und zusätzliche Abklärungen verlangt. Falls eine Session extra muros aus baulichen Überlegungen notwendig sein sollte, wollte es wissen, ob es im Raume Bern Ersatzlösungen gäbe, die als Alternative zur Durchführung in Graubünden in Frage kommen könnten.

Die Abklärungen ergaben, dass aus Sicht des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) eine Session extra muros im Zusammenhang mit den Umbauten im Parlamentsgebäude wünschbar, aber nicht zwingend ist. Durch eine Verlegung einer Session könnte die Bauzeit konzentriert statt über mehrere Etappen verteilt werden.

Der Verzicht auf eine Etappierung hätte weniger Provisorien, Aufbau- und Abräumarbeiten zur Folge und würde ein rationelleres Arbeiten erlauben. Eine Etappierung würde aus den erwähnten Gründen zu höheren Baukosten führen, die auf ca. 1 Mio.

Franken geschätzt werden.

In der Stadt Bern gäbe es verschiedene alternative Standorte für die Durchführung einer Session ausserhalb des Bundeshauses. Kanton und Stadt Bern würden das Rathaus zur Verfügung der eidgenössischen Räte stellen. Allerdings könnte dort nur der Nationalrat tagen; für den Ständerat müsste ein anderer Standort gesucht werden.

Dafür käme primär der Kursaal mit einem optimalen Infrastrukturangebot in Frage.

Für den Betrieb wäre die Aufteilung auf zwei Standorte mit mehr Aufwand verbunden.

Im März 2004 informierte das Bundesamt für Bauten und Logistik, dass wegen Bauverzögerungen beim Medienhaus sich der Auszug der Medien, insbesondere der SRG, entsprechend verschiebt und die immissionsintensiven Rückbauarbeiten im Parlamentsgebäude nicht im Sommer, sondern erst im Herbst 2006 anfallen. Daraufhin entschieden die beiden Ratspräsidenten, die weiteren Abklärungen auf die Durchführung der Herbstsession 2006 extra muros zu konzentrieren und die
Standortfrage zwischen den Alternativen «romanisches Sprachgebiet» oder «Bern» offen zu lassen. Sie beauftragten die Parlamentsdienste, zusammen mit den potenziellen Gastkantonen Graubünden und Bern die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Durchführung der Herbstsession 2006 extra muros vertieft abzuklären und den Ratsbüros an deren Sommersitzungen Bericht zu erstatten.

Die Parlamentsdienste erarbeiteten zu Handen der beiden Kantone ein Anforderungsprofil für mögliche Standorte und führten mit Vertretern der Kantone verschiedene Besichtigungen und Absprachen vor Ort durch. In einem innerkantonalen Verfahren entschied der Kanton Graubünden, dem Parlament die Durchführung der Herbstsession 2006 in der Region Surselva mit dem primären Veranstaltungsort

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Flem/Flims vorzuschlagen. Bern präzisierte die Option Rathaus Bern und überliess es den Parlamentsdiensten, die nötigen räumlichen Ergänzungen zu definieren.

Sowohl der Kanton Graubünden wie der Kanton Bern haben ihr Engagement als Gastgeber für die Durchführung der Herbstsession 2006 bekräftigt und Dossiers mit ihren organisatorischen Konzepten eingereicht.

Die beiden Ratsbüros liessen sich an ihren Sommersitzungen 2004 detailliert über die beiden Kandidaturen informieren. Für eine Berücksichtigung der Kandidatur von Flem/Flims sprachen folgende Vorteile: Sie erfüllt den Wunsch des Ständerates nach einer Session extra muros im romanischen Sprachgebiet; sie bietet dank der Konzentration auf einen Standort einfachere technische, betriebliche und sicherheitsorganisatorische Verhältnisse und erlaubt entsprechend günstige Lösungen; schliesslich beeindruckt sie durch das aussergewöhnliche Engagement der potenziellen Gastgeber. Andererseits wäre die Kandidatur Bern die um ca. 400 000 Franken kostengünstigere Variante; sie wäre die einfachere Lösung für die Verwaltung und die Medien und brächte weniger Umstellungen für die Ratsmitglieder. Am billigsten wäre allerdings immer noch die Durchführung der Herbstsession 2006 im Parlamentsgebäude, allerdings unter Inkaufnahme erheblicher Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten.

Die beiden Ratsbüros kamen übereinstimmend zum Schluss, die Herbstsession 2006 in der Region Surselva mit dem Veranstaltungsort Flem/Flims durchführen zu wollen. Dieses Projekt erfüllt den staatspolitisch motivierten Wunsch nach einer Session im romanischen Sprachgebiet und bietet mit der Konzentration beider Räte an einem Ort gute Voraussetzungen für einfache betriebliche und organisatorische Lösungen in einem vertretbaren Kostenrahmen. Beide Ratsbüros sind dem Regierungsrat des Kantons Bern und der Präsidentenkonferenz des Grossen Rates des Kantons Bern dankbar für die angebotene Unterstützung. Sie zählen auf deren freundschaftliches und eidgenössisches Verständnis für den getroffenen Entscheid.

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Grundzüge der Vorlage

Die Durchführung einer Session der eidgenössischen Räte im romanischen Sprachgebiet ist primär ein staatspolitischer Entscheid, den das Parlament treffen muss.

Unbestreitbar haben die bisherigen Sessionen extra muros in Genf und Lugano zur Förderung des Verständnisses für die betreffenden Sprachgemeinschaften und Regionen beigetragen. Sie haben einen wichtigen Beitrag zum Verständnis für Minderheiten geleistet. Mit der Durchführung einer Session in der romanischen Schweiz kann das Bundesparlament unserer vierten Landessprache, aber auch dem Berggebiet die Reverenz erweisen.

Diesem Vorteil steht ein beträchtlicher Mehraufwand an Arbeit und Kosten gegenüber: Eine Session im Kanton Graubünden wird ca. 1,7 Millionen Franken zusätzliche Kosten für den Bund verursachen. Dies ist mehr als die Herbstsession in Genf, aber weniger als die Frühjahrssession 2001 in Lugano kostete.

Im Jahre 2006/07 soll ein grösserer Umbau des Bundeshauses erfolgen. Gemäss Verlautbarungen von zuständiger Seite wäre es wünschenswert, wenn während der Bauphase mindestens eine Session ausserhalb des Bundeshauses durchgeführt

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würde. Dadurch könnten Baukosten in der Grössenordnung von 1 Million Franken eingespart werden, so dass eine Session extra muros für den Bund unter dem Strich nur noch mit effektiven zusätzlichen Kosten von rund 700 000 Franken verbunden wäre.

3

Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

3.1

Bundesbeschluss über die Session in Flem/Flims

Art. 1 Abs. 1 Gemäss Artikel 32 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes kann die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss beschliessen, ausnahmsweise an einem anderen Ort als in Bern zu tagen. Artikel 1 Absatz 1 beinhaltet den Grundsatzbeschluss, die Herbstsession 2006 in Flem/Flims durchzuführen.

Art. 1 Abs.2 Artikel 1 Absatz 2 stellt die Finanzierung der nötigen zusätzlichen Kosten sicher, die dem Bund wegen der Verlegung der Herbstsession 2006 nach Flem/Flims entstehen.

Der Verpflichtungskredit ermöglicht es dem Parlament, entsprechende finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Da die Kosten zum überwiegenden Teil effektiv im Rechnungsjahr 2006 anfallen werden, wird der Zahlungsbedarf bei den betroffenen Kreditrubriken im Voranschlag 2006 eingestellt werden.

4

Auswirkungen

4.1

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Durchführung der Herbstsession 2006 in Flem/Flims verursacht für den Bund Mehrausgaben. Auf Grund des heutigen Planungsstandes der Konzepte kann davon ausgegangen werden, dass sich das Kostendach bei 1,7 Millionen Franken befindet.

Durch den Verzicht auf eine Etappierung der Bauarbeiten im Parlamentsgebäude können umgekehrt rund 1 Million Franken Baukosten eingespart werden. Die effektiven Mehrausgaben für die Durchführung einer Session extra muros in Graubünden belaufen sich also auf maximal 0,7 Millionen Franken.

Die Durchführung der Herbstsession 2006 in Flem/Flims bedeutet zwar einen erheblichen Mehraufwand für die Parlamentsdienste, die entsprechende Überstunden zur Folge haben werden, hat aber keine permanenten personellen Auswirkungen.

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Rechtliche Grundlagen

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 151 der Bundesverfassung und Artikel 32 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes.

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