Vollzug des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren und der Verordnung vom 3. Februar 1993 über Organisation und Verfahren eidgenössischer Rekurs- und Schiedskommissionen Die nachgenannte Person wurde vom Bundesrat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2004­2007 als nebenamtliches Mitglied in die Eidgenössische Rekurskommission der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung für die im Ausland wohnenden Personen (REKO AHV/IV) und in die Eidgenössische Rekurskommission für die Spezialitätenliste in der Krankenversicherung (REKO SL) gewählt, unter dem Vorbehalt, dass das neue Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit früher aufnimmt: Frau Löhrer Marie, Rechtsanwältin, St. Gallen.

29. Juni 2004

2004-1243

Schweizerische Bundeskanzlei

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