Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6358 Widersprechende/r Ansell GmbH, D-81829 München, IR-Marke Nr. 487 025 «EXAMTEX» gegen Widerspruchsgegner/in THERMOFINA SARL, F-77194 Dammarie les Lys Cedex, IR-Marke Nr. 790 462 «EXAMINEX» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Januar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6358 wird gutgeheissen.

3.

Der international registrierten Marke Nr. 790 462 «EXAMINEX» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

29. Januar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2004-0182