Flughafen Zürich Befristete Änderung des Betriebsreglements; Starts auf den Pisten 28, 16 und 14 von 21.00­22.00 Uhr Einstellung des Genehmigungsverfahrens

Am 15. März 2000 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich eine Änderung des Betriebsreglements, wonach Starts auf den Pisten 28, 16 und 14 zwischen 21.00 und 22.00 Uhr hätten ermöglich werden sollen. Das Gesuch um Genehmigung dieser Änderung wurde am 4. April 2000 publiziert, die Gesuchsunterlagen lagen vom 6. April bis 22. Mai 2000 öffentlich auf.

Durch die Einreichung eines neuen, vorläufigen Betriebsreglements durch die Flughafen Zürich AG (Unique), welches die Benützungszeiten der Pisten umfassend regelt, wird die vom Kanton als vormaliger Inhaber der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich beschlossene Änderung des (alten) Betriebsreglements gegenstandslos. Das Genehmigungsverfahren für diese Änderung wird daher eingestellt und vom Protokoll abgeschrieben.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Postfach 336, 3000 Bern 14.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdefrist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

16. März 2004

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2004-0418