Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Brienz, Schiessplatz Axalp; Seilbahn, Ersatz Seil und Masten vom 26. Juli 2004

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten, 3003 Bern, vom 2. August 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz von Seil und Masten der Seilbahn Axalp, Gemeinde Brienz (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. August 2004

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2004-1581