Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Elizabeth Maria Laura Widmer Chialvo, Manuel Pizarro 1531, 5105 Villa Allende, AR-Córdoba (Argentinien), mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 26. Februar 2004 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 14. April 2003 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 10. Februar 2003 folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Der geleistete Gerichtskostenvorschuss von 505.35 Franken wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

16. März 2004

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer

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2004-0410