Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6922 Widersprechende Heinrich Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG, D-45359 Essen, internationale Registrierung Nr. 765 001 «pulsar» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebrüder Wolff Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, A-6971 Hard, internationale Registrierung Nr. 813 573 «PULSE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. August 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6922 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 813 573 «PULSE» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

25. August 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4762

2004-1825