Gesuche im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Emmen, Erweiterung der Gefechtsschiessanlage NGST inkl. Lärmschutzmassnahmen Emmen, Schiessanlage Hüslenmoos, Lärmschutzmassnahmen Mitwirkung und Anhörung vom 2. November 2004

Gesuchsteller:

armasuisse Bauten und Gemeinde Emmen

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51), Sanierungsverfahren nach der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb Erweiterung Gefechtsschiessanlage mit Planbeilagen ­ Projektbeschrieb Lärmschutzmassnahmen Schiessanlage Hüslenmoos mit Planbeilagen ­ Lärmgutachten Sanierungsprojekt Schiessanlage Hüslenmoos inkl. Militäranlagen

Mitwirkungs- und Nach Artikrl 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden Emmen, 6020 Emmenbrücke, und Rothenburg, 6023 Rothenburg, schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeindeverwaltungen Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke, und Rothenburg, Flecken 36, 6023 Rothenburg, vom 2. November bis 2. Dezember 2004 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Enteignungsgesetzes (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 2. Dezember 2004, bei den Gemeinden Emmen, 6020 Emmenbrücke, und Rothenburg, 6023 Rothenburg zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

2. November 2004

5868

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2004-2350