Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6459 Widersprechende Otto Versand (GmbH & Co.), Wandsbeker Strasse 3­7, D-22179 Hamburg, IR-Marke Nr. 646 817 «Alba Moda» (fig.), vertreten durch Advokaturbureau Krneta + Partner, Frau Dr. Béatrice Pfister, 3000 Bern 7, gegen Widerspruchsgegnerin The Alba Aktiengesellschaft/The Alba Corporation Limited, Am Schrägen Weg 14, FL-9490 Vaduz, IR-Marke Nr. 794 514 «The ALBA» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. August 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6459 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 794 514 «The ALBA» (fig.) wird der Markenschutz in der Schweiz für die Waren chaussures (Klasse 25) definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken zu bezahlen.

5.

Die Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

25. August 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1824

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