Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6433 Widersprechende/r General Motors Corporation, US-Detroit (MI 48265-3000), CH-Marke Nr. 490 685 «HUMMER» gegen Widerspruchsgegner/in Rute Ithalat ve Ihracat Anonim Sirketi, TR-Istanbul, IR-Marke Nr. 793 048 «HUMMER» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Februar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6433 wird teilweise, nämlich für die Dienstleistungen «Services de location de voitures» (Klasse 39) gutgeheissen.

3.

Bezüglich der Waren der Klassen 3 und 25 sowie der Dienstleistungen der Klasse 42 wird der Widerspruch abgewiesen.

4.

Der international registrierten Marke Nr. 793 048 «HUMMER» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Dienstleistungen «Services de location de voitures» (Klasse 39) definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. Februar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

986

2004-0333