Verfügung im Widerspruchsverfahren 3718/1999 Widersprechende/r Deutsche Telekom AG, Godesberger Allee 117, D-53175 Bonn, Schweizerische Marke Nr. 436 747 (T, fig.), Vertreter/in Schmauder & Partner AG, Zwängiweg 7, 8038 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in SOCIETE CHÊNE & CIE société anonyme, 5, rue Magellan, F-75008 PARIS, Internationale Marke Nr. 711 975 (Taransaud, fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Februar 2000 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 3718/99 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, nämlich 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0298

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