Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene («Tessiner Modell») Der Gesetzesentwurf, der von der SGK in die Vernehmlassung geschickt wird, sieht eine Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) vor. Zur Bekämpfung der Armut bei Familien wird die Einführung von EL für bedürftige Familien vorgeschlagen. Die Ausgestaltung, Durchführung und Finanzierung der vorgeschlagenen neuen Leistung ist von den EL zur AHV/IV inspiriert. Drei verschiedene Modelle stehen zur Diskussion, je nach Familientypus, der hauptsächlich entlastet werden soll (kinderreiche Familien, Einelternfamilien, Zweielternfamilien).

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sollen es der SGK ermöglichen, einen endgültigen Entwurf zu Handen des Nationalrates auszuarbeiten. Dieser wird dann auch dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Vernehmlassungsfrist: 22. Juni 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherung, Sekretariat Alters- und Hinterlassenenvorsorge, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 92 24 oder 031 322 90 37, Fax 031 324 15 88

6. April 2004

2004-0597

Bundeskanzlei

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