Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6772 Widersprechende/r ERA BESCHICHTUNG GmbH & CO. KG, DE-31592 Stolzenau, IR-Marke Nr. 595 861 «era» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in ZHEJIANG YONGGAO PLASTIC INDUSTRY DEVELOPMENT CO., LTD., CN-318020 Zhejiang, IR-Marke Nr. 806 384 «ERA» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6772 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 806 384 «ERA» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

30. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1347

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