Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Branislav Budisin, Jovana Popovica 52A, YU-21215 Turija, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 7. Januar 2004 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 16. Oktober 2002 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Eingabe vom 16. Oktober 2002 wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

3. Februar 2004

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer

I 728/02

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2004-0133