Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Sanierung der IV: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV Ziel der drei Vorlagen ist es, Kosten einzudämmen und mit zusätzlichen Mitteln die Schulden langfristig abzubauen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstr. 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 90 11 bsv.admin.ch/aktuell/presse/2004/d/04092402.htm

Eidgenössisches Finanzdepartement Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) Der Bundesrat hat heute die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Vernehmlassung gegeben. Damit löst er sein während der parlamentarischen Beratungen abgegebenes Versprechen ein, die Entwürfe der zur NFA gehörenden Ausführungsgesetzgebung noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vorzulegen. Die Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung dauert bis zum 15. Februar 2005. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Volk und Ständen in der Volksabstimmung vom 28. November 2004.

Vernehmlassungsfrist: 15. Februar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Finanzdepartement, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 031 322 97 61 www.efd.admin.ch/d/aktuell/geschaefte/nfa/

5. Oktober 2004

2004-2138

Bundeskanzlei

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