Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2003 vom 4. Juni 2004
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 19981, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 20042 beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2003 wie folgt genehmigt: a.
die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 979 255 903 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 502 354 558 Franken, die durch Vorschüsse gedeckt wird;
b.
die Bilanz verzeichnet kumulierte Vorschüsse in der Höhe von 2 378 653 663 Franken
Art. 2 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 2. Juni 2004
Ständerat, 4. Juni 2004
Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker
Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz
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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht
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Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2003
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