Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6398 Widersprechende/r GILL COMPANY art fashion GmbH, D-47877 Willich, IR-Marke Nr. 794 099 «GILL COMPANY» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in GILMAR S.P.A., I-47048 San Giovanni in Marignano (RN), IR-Marke Nr. 791 424 «GIL di GILMAR» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Februar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6398 wird zufolge Verzichts auf den Schutz für die angefochtene internationale Registrierung Nr. 791 424 «GIL di GILMAR» (fig.) in der Schweiz («Renonciation») als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (inkl. Ersatz der hälftigen Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

27. Februar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0368

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